Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4.2. Hort an der Schule

Der Hort an der Schule und der herkömmliche Hort sind Einrichtungen der Jugendhilfe für Kinder im schulpflichtigen Alter. Ihr Angebot richtet sich vorwiegend an Kinder von alleinerziehenden oder berufstätigen Eltern. Viele Horte sind auch während der Schulferien geöffnet.

In einem Hort an der Schule werden schulpflichtige Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nach dem Schulunterricht betreut. Der Hort an der Schule hat eine eigene Leitung und arbeitet eng mit der Schule und dem Elternhaus zusammen. Er unterscheidet sich vom herkömmlichen Hort dadurch, dass er in einer Schule untergebracht oder in räumlicher Nähe zu einer Schule eingerichtet ist. Jede Gruppe wird von geeigneten Betreuungskräften betreut. In der Regel wird in der Einrichtung ein Mittagessen für die Kinder angeboten.

Hat der Hort eine Betriebserlaubnis erhalten, können Sie sich darauf verlassen, dass folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Während der Hauptbetreuungszeit sind eine Fachkraft und eine geeignete Betreuungskraft anwesend.
  • In einer Gruppe sind maximal 20 Kinder (bei zusätzlichem Raumangebot maximal 25 Kinder).
  • Es stehen entsprechende Räumlichkeiten zur Verfügung.

Die Gebühr für die Betreuung im Hort wird vom Träger festgesetzt.

Ob an einer Schule eine Hortbetreuung angeboten wird und wie sie konkret ausgestaltet ist, erfahren Sie gegebenenfalls auf der Homepage der jeweiligen Schule, die Sie im Bereich "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten" unter dem Punkt "Schulen" finden.

Verfahren