Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.1. Überführung im Inland

Mit der Überführung der Leiche innerhalb Deutschlands (z.B. in ein anderes Bundesland) können Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragen. Dieses erfüllt dann die rechtlichen Auflagen und übernimmt die Organisation der Überführung für Sie.

Voraussetzung für die Überführung ist, dass die Todesbescheinigung vorliegt. Für die Beförderung einer Leiche innerhalb des Gemeindegebiets ist kein Leichenpass erforderlich. Liegt das Ziel der Überführung außerhalb des Gemeindegebiets und innerhalb Deutschlands (z.B. ein anderes Bundesland), ist ein Leichenpass erforderlich, wenn das Bundesland, in das die Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen Leichenpass verlangt. Soll die Leiche zum Zwecke der Feuerbestattung in ein anderes Bundesland oder ins Ausland befördert werden, muss eine zweite Leichenschau durchgeführt werden.

Hinweis: Leichen dürfen frühestens 48 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet werden. Die Ortspolizeibehörde kann eine frühere Bestattung zulassen, wenn offenkundig jede Möglichkeit eines Scheintodes ausgeschlossen ist oder wenn gesundheitliche Gründe hierfür vorliegen (z.B. Seuche). Leichen, die nicht in Leichenhallen oder Leichenräumen aufgebahrt sind, müssen spätestens 96 Stunden nach Eintritt des Todes bestattet oder, bei einer Beförderung in das Gebiet einer anderen Gemeinde, auf den Weg gebracht worden sein.

Verfahren