Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.6.2. Hilfen für Anbieter von Kindertageseinrichtungen

Die Gemeinden in Baden-Württemberg erhalten im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs neben den pauschalen Zuweisungen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben bekommen, besondere Zuweisungen für die Förderung der Kinderbetreuung.

Für die Förderung von Einrichtungen freier und privat-gewerblicher Träger, die die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen, sind die Gemeinden zuständig. Die Berechnung und die Höhe der Zuschüsse für Kindergärten, Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen und Kinderkrippen hängt im Wesentlichen davon ab, ob die Einrichtung in die Bedarfsplanung der Gemeinde aufgenommen ist.

Das Land fördert unter bestimmten Voraussetzungen die Schulkinderbetreuung. Dabei handelt es sich um Zuwendungen, die in den Verfahrensbeschreibungen näher beschrieben sind. Es handelt sich um freiwillige Leistungen, die von der Bereitstellung der Mittel im Staatshaushaltsplan abhängig sind. Ein Rechtsanspruch auf diese Zuwendungen besteht nicht.

Schulträger können im Rahmen des Ganztagsschulprogramms Schulen mit ganztägigen Angeboten einrichten und dafür eine Landesförderung beantragen. Dazu muss die Kommune einen entsprechenden Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium stellen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt darüber hinaus die Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf (SPATZ). Diese zusätzliche Sprachförderung ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu mehr Bildungsgerechtigkeit. Mit dem Gesamtkonzept SPATZ der frühkindlichen Sprachförderung können landesweit alle sprachförderbedürftigen Kinder ab dem ersten Kindergartenjahr bis zum Schuleintritt gefördert werden. Damit soll insbesondere auch die Integration von Kindern mit Migrationshintergrund oder Spätaussiedlerkindern erleichtert werden. Informationen zu SPATZ, auch für Sie als Träger, sind unter www.sprachfoerderung-bw.de im Internet eingestellt.

Tipp: Wenn Sie nach einer Fördermöglichkeit für Ihr Projekt im Zusammenhang mit dem Angebot von Kinderbetreuungsplätzen oder integrativen Betreuungsformen suchen, wenden Sie sich an das örtliche Jugendamt beziehungsweise an die Gemeinde. Eine Auflistung der Jugendämter finden Sie in unserem Behördenwegweiser.

Verfahren