Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.1.3. Energiepass

Die anfallenden Energiekosten sind ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Immobilien. Ein Energiepass dient zur Kennzeichnung des Energiebedarfs einer bestimmten Immobilie und ermöglicht es, bereits bei Anmietung einer Wohnung oder eines Hauses die Energiekosten abzuschätzen.

Ein Energiepass enthält Angaben zum Alter des Gebäudes, zur Heizungsanlage, zur Wohnfläche und zur Zahl der Wohneinheiten. Zusätzlich können Angaben zum Energiebedarf für Warmwasserbereitung und Heizung sowie darüber, wie viel Energie durch die Gebäudehülle oder durch die Heizungsanlage verloren geht, gemacht werden.

Es gibt zwei Formen des Energiepasses: den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis. Für die Angaben im Verbrauchsausweis wird lediglich die von den Vormietern beziehungsweise vom ehemaligen Eigentümer genutzte Energie der letzten drei Jahre zugrunde gelegt. Der Bedarfsausweis hingegen erlaubt eine vom individuellen Verbrauch unabhängige Aussage über die benötigte Energie, da für die Ausstellung des Bedarfsausweises Kriterien wie beispielsweise die vorhandene Wärmedämmung eines Gebäudes herangezogen werden.

Seit 1. Januar 2009 ist der Energiepass für alle Wohngebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, Pflicht. Für gewerblich genutzte Immobilien ist dieser ab 1. Juli 2009 erforderlich. Beachten Sie, dass ein Bußgeld verhängt werden kann, wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen.

Tipp: Ausführliche Informationen über den Energiepass – sowohl für privat als auch gewerblich genutzte Gebäude – bietet das Portal "Gebäudeenergieausweis". Dort finden Sie auch den Onlinecheck, der Ihnen dabei hilft festzustellen, welcher Energiepass für welches Gebäude notwendig ist sowie einen Suchservice, der Ihnen Energieberater und Energieberaterinnen in Ihrer Nähe auflistet. Stellen, bei denen Sie in Ihrer Nähe einen Energiepass erhalten, finden Sie auch auf den Seiten der Deutschen Energie-Agentur (dena).

Haus- und Wohnungseigentümer können einen solchen Pass bei Architekten- und Ingenieurbüros, Energieberatern und Energieberaterinnen sowie Handwerksbetrieben ausstellen lassen. Die Kosten belaufen sich auf durchschnittlich 300 Euro, je nachdem, um welches Gebäude es sich handelt und wie groß es ist.

Hinweis: Für Neubauten muss ein Energiepass bereits seit 2002 ausgestellt werden.

Informationen über Themen wie Sanierung und Modernisierung sowie über Förderungen, die Sie für geplante Energieeinsparmaßnahmen in Anspruch nehmen können, finden Sie in den Kapiteln "Umbau, Sanierung, Modernisierung" und "Baufinanzierung und Förderungen" der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

Tipp: Nützliche Tipps, wie Sie im Alltag ohne großen Aufwand Energie sparen können, geben das Energie-Sparbüchle und die Broschüre "Energiesparen im Haushalt" des Umweltministeriums.

Verfahren