Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4. Beschäftigung schwerbehinderter Menschen

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Für Arbeitgeber ab durchschnittlich 60 Arbeitsplätzen gilt eine 5-Prozent-Quote. Für Kleinbetriebe gibt es Sonderregelungen.

Die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen wird vom Gesetzgeber intensiv gefördert.

Genaue Informationen erhalten Sie in der Lebenslage "Leben mit einer Behinderung".

Verfahren