Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.4. Auflage

Sie können den Erben oder Vermächtnisnehmer zu einer bestimmten Leistung verpflichten, indem Sie in Ihrem Testament oder Erbvertrag eine Auflage festlegen. Der Begriff "Leistung" ist hier weit gefasst. In Betracht kommt jede Handlung, zu der sich jemand verpflichten kann. Die Auflage darf allerdings nicht sittenwidrig sein.

Beispiele für zulässige Auflagen sind:

  • die Grabpflege zu übernehmen
  • mit einem Teil des vererbten Vermögens eine Stiftung zu errichten
  • ein Grundstück während eines bestimmten Zeitraums nicht zu veräußern
  • das Haustier des Erblassers zu versorgen

Personen, die durch den Wegfall des mit der Durchführung der Auflage Verpflichteten unmittelbar begünstigt werden, können verlangen, dass die Auflage erfüllt wird. Führt also der, der die Auflage erfüllen soll, diese nicht aus, darf beispielsweise derjenige, der sonst Erbe geworden wäre, die Erfüllung gerichtlich durchsetzen. Unter Umständen darf er auch das Erbe oder Vermächtnis für sich beanspruchen. Gleiches gilt auch für Behörden, wenn die Vollziehung der Auflage im öffentlichen Interesse liegt.

Tipp: Lassen Sie sich bei schwierigen erbrechtlichen Konstellationen immer von einem Rechtsanwalt oder Notar beraten.

Verfahren