Wir ALLE - Mit uns inklusiv

Auszeit für Familien in der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie hat besonders Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung oder mit kleineren Einkommen im vergangenen Jahr viel abverlangt.

Um durch die Pandemie verursachte familiäre Belastungen abzufedern, wird Familien eine Auszeit ermöglicht. Familien können so Kraft tanken, Eltern in ihrer Elternkompetenz gestärkt werden und die ganze Familie erholt in den Alltag zurückkehren.

Ein neues Programm des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) will Familien mit kleineren Einkommen und Familien mit Angehörigen mit einer Behinderung kostengünstig Urlaub ermöglichen, damit sie sich von den Pandemiefolgen erholen können.

Das BMFSJ bietet daher in Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Familien-Erholungseinrichtungen vergünstigte Familienurlaube an. Für Unterkunft und Verpflegung werden bis zu 90% der Kosten übernommen.

Die geförderte Familienferienzeit können Sie in Anspruch nehmen, wenn Sie mit Ihrem Kind oder mit Ihren Kindern, für die Sie Anspruch auf Kindergeld haben, anreisen und dabei eine der drei folgenden Voraussetzen erfüllen:

  • Sie haben ein kleineres oder mittleres Einkommen, das unter eine bestimmte Grenze fällt. Diese Grenze richtet sich danach, welche Personen in Ihrem Haushalt leben oder Sie erhalten Leistungen wie zum Beispiel den Kinderzuschlag, Wohngeld oder Grundsicherung (Arbeitslosengeld II). Mindestens ein mitreisendes Kind muss in diesem Fall minderjährig sein.
  • Ein Kind von Ihnen hat einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Das Kind muss nicht minderjährig sein. Das Einkommen spielt keine Rolle.
  • Sie als Elternteil haben einen Grad der Behinderung von mindestens 50. Sie reisen mit mindestens einem minderjährigen Kind an. Das Einkommen spielt keine Rolle.

Alle wichtigen Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie unter:
https://www.cm10.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/auszeit-fuer-familien-in-der-corona-pandemie-ermoeglichen-183750

Auf der Homepage unserer Gemeinde unter Inklusion sind weitere Informationen hinterlegt.

Bei Fragen hierzu oder rund um das Thema Inklusion stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Christina Clement
Kommunale-Inklusions-Vermittlerin
Gemeindeverbund Ihringen-Vogtsburg-Gottenheim
inklusion@ihringen.de

Steckbrief Corona-Auszeit für Familien

Info zu COVID-19

Liebe Mitbürger*innen,

ein außergewöhnliches Jahr liegt hinter uns.
Für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen und Betreuende ist die Corona Pandemie oft eine besonders große Herausforderung. Viele von Ihnen mussten ihrem Alltag komplett neue Strukturen geben, Rücksicht aufeinander nehmen und einander mit Mut und Fantasie begleiten.
Wie wertvoll ein möglichst selbstbestimmtes Leben und soziale Gemeinschaft sind, ist uns allen in den vergangenen Monaten sehr deutlich geworden. Inklusion kann hierzu viel beitragen.

Nehmen Sie daher gerne das Angebot der Stadt Vogtsburg in Anspruch, wenn Sie Fragen, Wünsche oder Anregungen für ein inklusives Miteinander haben, unterstützen wir Sie gerne.
Ich stehe Ihnen als Kommunale Inklusions-Vermittlerin für Fragen zur Inklusion in unserer Gemeinde zur Verfügung.

Sie erreichen mich telefonisch unter 01754237411 oder per mail an inklusion@vogtsburg.de

Mit besten Grüßen!
Christina Clement

Unter den folgenden Links finden Sie viele hilfreiche Informationen für Menschen mit Behinderung zu Themen rund um COVID-19.
https://www.aktion-mensch.de/corona-infoseite.html
https://www.lebenshilfe.de/informieren/familie/empfehlungen-zu-covid-19-corona-virus/

Mund- und Nase- Masken

Für Gehörlose und schwerhörige Personen und ihre Begleitpersonen gilt die Maskenpflicht nicht.
Oft wird von Gehörlosen oder schwerhörigen Personen zum Verständnis das Lippenlesen verwendet, welches durch das Tragen der herkömmlichen Mund- und Nasen- Masken nicht möglich ist. Falls man kontrolliert wird, z.B. in öffentlichen Verkehrsmitteln, genügt es, den Schwerbehindertenausweis vorzuzeigen.

Die Landesregierung bittet jedoch darum, wenn möglich, dennoch Masken zu tragen, denn man schützt damit andere Menschen vor potenzieller Ansteckung.
Um uns gegenseitig zu schützen sind auch transparente Masken geeignet, die für den oben genannten Personenkreis aber auch für andere Nutzung tauglich sind, z.B. wo die Erkennung des Gesichts wichtig und hilfreich ist.

Die EUTB-Beratungsstelle des Landesverbandes der Schwerhörigen und Ertaubten
hat mit einer Firma welche transparente Masken herstellt, Kontakt aufgenommen.
Unter unten angegebenem Link ist eine entsprechende Variante vorgestellt, welche auch vom Sozialministerium für alltagstauglich befunden wurde.

https://www.highlight-media.com/index.php/de/

Kommen Sie gesund durch diese Zeit!
Christina Clement

Vogtsburg barrierefreundlich