Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

4. Allgemeinbildendes Gymnasium

Das allgemeinbildende Gymnasium vermittelt eine breite und vertiefte Allgemeinbildung, die zur allgemeinen Studierfähigkeit führt.

Mit Beginn des Schuljahres 2004/2005 wurde in Baden-Württemberg allgemein für alle Schülerinnen und Schüler, die in die fünfte Klasse aufgenommen werden, das achtjährige Gymnasium eingeführt. Informationen darüber finden Sie auf den Seiten des Kultusministeriums im Kapitel zum allgemein bildenden Gymnasium.

Das Kultusministerium bietet im Rahmen eines Schulversuchs mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 an insgesamt 44 ausgewählten Schulen die Möglichkeit für einen alternativen neunjährigen Weg zum Abitur am allgemein bildendenden Gymnasium an. Die Standorte der Modellschulen und weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Modellversuch G8/G9" ebenfalls auf den Seiten des Kultusministeriums.

Das allgemeinbildende Gymnasium wird angeboten als:

  • Gymnasium mit sprachlichem Profil
  • Gymnasium mit humanistischem Profil
  • Gymnasium mit naturwissenschaftlichem Profil
  • Gymnasium mit Profil Bildende Kunst
  • Gymnasium mit Musikprofil
  • Gymnasium mit Sportprofil
  • Gymnasium in Aufbauform (ab Klasse 7 beziehungsweise ab dem Einführungsjahr der gymnasialen Oberstufe)

Mit dem Abschluss der Klasse 10 beziehungsweise Klasse 11 in den G9-Modellschulen (Ende der Sekundarstufe I) wird den Schülerinnen und Schülern die mittlere Reife (Fachschulreife) zuerkannt.

Mit bestandener Abiturprüfung wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt und damit die allgemeine Studierfähigkeit bescheinigt. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Die gymnasiale Oberstufe" auf den Seiten des Kultusportals Baden Württemberg.

Hinweis: Wird der Besuch des Gymnasiums nach einem Jahr im Kurssystem abgeschlossen oder die Abiturprüfung nicht bestanden, kann das Gymnasium zu einem späteren Zeitpunkt auf Antrag das Zeugnis der Fachhochschulreife ausstellen, wenn der schulische Teil der Anforderungen erbracht wurde und der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder eines einjährigen Praktikums (einschließlich eines freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahres oder eine dem entsprechende Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes) vorliegt. Die Fachhochschulreife berechtigt zu einem Studium an den Fachhochschulen in allen Bundesländern mit Ausnahme von Bayern und Sachsen.

Eine Auflistung aller Gymnasien in Baden-Württemberg finden Sie in unserer Rubrik "Adressen, Nummern, Öffnungszeiten" unter "G", "Gymnasien".

Hinweis: Sollte sich herausstellen, dass das Gymnasium nicht die geeignete Schulart für Ihr Kind ist, gibt es die Möglichkeit, in eine andere Schulart zu wechseln. Informationen hierzu finden Sie in dem Kapitel "Wechsel in eine andere Schulart".

Verfahren