Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.4.1. Krankenversicherung

Als Grenzgänger oder Grenzgängerin sind Sie in den meisten Fällen am Arbeitsort krankenversichert. Wenn Sie also in Deutschland erwerbstätig sind, sind Sie in der Regel in einer der gesetzlichen Krankenversicherungen versichert. Wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie auch eine private oder freiwillige Krankenversicherung abschließen.

Achtung: Spätestens bei Arbeitsantritt müssen Sie Ihrem Arbeitgeber mitteilen, welche Krankenkasse Sie gewählt haben.

Hinweis: Wenn Sie zusätzlich auch in Ihrem Wohnland unselbständig erwerbstätig sind, unterliegen Sie möglicherweise dem Sozialversicherungsrecht des Wohnlandes mit der Folge, dass Sie sich dann zwingend dort krankenversichern müssten. Falls Sie in mehreren Ländern gleichzeitig erwerbstätig sind (das ist z.B. auch bei Homeoffice der Fall) sollten Sie sich auf jeden Fall beraten lassen, beispielsweise bei der Beratungsstelle INFOBEST PALMRAIN, bei der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland (DVKA), der zuständigen Schweizer Stelle KVG Solothurn oder der zuständigen französischen Stelle Centre des Liasons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS).

Nicht erwerbstätige Familienangehörige sind bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland beitragsfrei mitversichert.

Wenn Sie und Ihre Familienmitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, können Sie sich auch in Frankreich oder in der Schweiz behandeln lassen. Dies gilt allerdings nur, wenn Sie dort Ihren Wohnsitz haben.

Arbeitslose Grenzgänger und Grenzgängerinnen, die im Staat ihres Wohnsitzes Arbeitslosengeld erhalten, sind auch dort krankenversichert. Auch Rentner und Rentnerinnen sind üblicherweise im Staat ihres Wohnsitzes krankenversichert.

Mehr zum Thema Krankenversicherung in Deutschland erfahren Sie in der Lebenslage "Gesundheit".

Tipp: Das Portal INFOBEST bietet Ihnen einen Überblick über das deutsche Krankenversicherungssystem.

Verfahren