Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Berufsausbildung im dualen System

Unter "dualem System" ist die Berufsausbildung an zwei Lernorten - im Ausbildungsbetrieb und in der Berufsschule - zu verstehen.

Dabei werden die Auszubildenden sowohl im Betrieb als auch in der Berufsschule ausgebildet. In der Regel erfolgt die Ausbildung abwechselnd an drei bis vier Tagen im Betrieb und an ein bis zwei Tagen in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht kann auch als Blockunterricht (wochenweise) stattfinden.

Jugendliche dürfen nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Dabei dauert die Ausbildung je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen (etwa Abitur, sehr guten Leistungen oder bei einer Umschulung für Erwachsene) kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Im Rahmen einer dualen Ausbildung werden

  • eine breit angelegte Grundbildung,
  • fachliche Qualifikation und
  • Berufserfahrung

vermittelt, was zur Ausübung einer qualifizierten Berufstätigkeit befähigt.

Es gibt zurzeit etwa 330 anerkannte Ausbildungsberufe. Daneben besteht noch eine Vielzahl besonderer Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen, sodass das duale Ausbildungssystem auch diesem Personenkreis Ausbildungschancen eröffnet.

Die duale Ausbildung erstreckt sich auf folgende Ausbildungsbereiche:

  • Industrie
  • Handel
  • Dienstleistungsgewerbe
  • Handwerk
  • freie Berufe
  • öffentlicher Dienst
  • Landwirtschaft
  • Hauswirtschaft
  • Schifffahrt

Voraussetzung für die Aufnahme einer dualen Berufsausbildung ist der Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb, in dem der betriebliche Teil der Ausbildung stattfindet.

Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung beziehungsweise der Gesellenprüfung (im Handwerk), die in der Regel bei den Kammern der Wirtschaft abgelegt werden muss. Diese stellen auch die Abschlusszeugnisse beziehungsweise den Gesellenbrief aus.

Im Anschluss an die Ausbildung bestehen vielfältige Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten:

  • für handwerkliche und gewerblich-technische Berufe: Weiterbildung zum Meister beziehungsweise zum Techniker
  • im kaufmännischen Bereich: Weiterbildung zum Fachwirt beziehungsweise zum Betriebswirt
  • im pädagogischen Bereich: Weiterbildung zum Fachlehrer an Berufsschulen und zahlreiche Kurse von unterschiedlicher Dauer

Darüber hinaus bieten die Bildungszentren der Kammern vielfältige Bildungsgänge im Bereich der beruflichen Weiterbildung an. Informationen hierüber gibt Ihnen gerne die Industrie- und Handelskammer sowie die Handwerkskammer in Ihrer Region.

Die Bewerbung für einen betrieblichen Ausbildungsplatz erfolgt bei dem jeweiligen Ausbildungsbetrieb. Die Anmeldung für die Berufsschule erfolgt normalerweise über den Betrieb.

Informationen zum Thema "Berufsausbildung im dualen System" finden Sie auch im Onlineangebot folgender Stellen:

Hinweis: Bei einigen Berufen erfolgt die Berufsausbildung auch vollschulisch. Bei der schulischen Ausbildung besuchen die Jugendlichen eine Vollzeitschule, in der theoretische und weitgehend auch praktische Kenntnisse und Fertigkeiten für den jeweiligen Beruf vermittelt werden.

Verfahren