Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.1.2. Mitzuführende Dokumente auf Autoreisen

Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums sind Sie mit Ihrem nationalen Führerschein zum Lenken von Kraftfahrzeugen berechtigt. In vielen, meist außereuropäischen Ländern wird zusätzlich zum nationalen ein internationaler Führerschein verlangt.

Achtung: Ein internationaler Führerschein kann nur ausgestellt werden, wenn Sie bereits einen EU-Führerschein im Kartenformat besitzen. Wenn Sie noch einen alten Führerschein haben, müssen Sie diesen zuerst in einen Führerschein in Kartenform umtauschen lassen. Nähere Informationen zum EU-Führerschein und zum internationalen Führerschein lesen Sie in den Verfahrensbeschreibungen.

Stellen Sie rechtzeitig vor Abreise sicher, dass Ihre Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) in Ordnung sind.

Besorgen Sie sich bei Ihrer Versicherungsgesellschaft die Grüne Versicherungskarte. Diese ist zwar innerhalb der EU nicht mehr verpflichtend, jedoch international als Versicherungsnachweis anerkannt und erleichtert somit die Schadensabwicklung bei Unfällen. Einige europäische Nicht-EU-Staaten gewähren die Einreise nur mit Grüner Versicherungskarte.

Informationen zum Europäischen Unfallbericht finden Sie im Kapitel "Verkehrsunfall" der Lebenslage "Verkehr und Verkehrswege". Vergessen Sie nicht, die Notrufnummern Ihres Automobilclubs im Ausland zu notieren und auf die Reise mitzunehmen.

Verfahren