Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Berufsschule

Die Berufsschule vermittelt überwiegend die theoretischen Kenntnisse, während der Betrieb den fachpraktischen Teil der Ausbildung übernimmt. Die Inhalte richten sich dabei nach dem jeweiligen Ausbildungsberuf. Daneben soll aber auch die allgemeine Bildung vertieft und erweitert werden.

Grundsätzlich besteht für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr eine Berufsschulpflicht, wenn sie

  • ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt haben und
  • keine weiterführende allgemeinbildende oder berufliche Schule besuchen.

Hierdurch sollen die Bildungschancen für alle jungen Menschen bis zur Volljährigkeit gewährleistet werden. Bei einer Berufsausbildung im dualen System gilt die Berufsschulpflicht für die gesamte Zeit der Ausbildung, auch über das 18. Lebensjahr hinaus.

Eine Einteilung der Berufsschulen lässt sich grob wie folgt treffen:

  • gewerblich-technische Berufsschule
  • kaufmännische Berufsschule
  • hauswirtschaftlich-pflegerisch-sozialpädagogische Berufsschule
  • landwirtschaftliche Berufsschule

Die Berufsschule findet in der Regel an ein bis zwei Tagen pro Woche statt, möglich ist aber auch Blockunterricht (wochenweise). Die Anmeldung bei der zuständigen Berufsschule nimmt normalerweise der Ausbildungsbetrieb vor.

Die betriebliche Berufsausbildung beginnt im Herbst (nach Ende der Sommerferien) und reicht von zwei bis dreieinhalb Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen (etwa Abitur, sehr guten Leistungen oder bei einer Umschulung für Erwachsene) kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.

Die Ausbildung wird im Handwerk mit der Gesellenprüfung, in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung, im kaufmännischen Sektor und in weiteren Dienstleistungssektoren mit der Gehilfenprüfung abgeschlossen.

Tipp: Ausführliche Beschreibungen der Inhalte Ihres Ausbildungsberufes finden Sie auch unter BERUFENET und im Onlineangebot des Bundesinstitutes für Berufsbildung.

Verfahren