Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Mobbing und Stalking

Für Betroffene von Mobbing oder Stalking gibt es folgende Möglichkeiten, Hilfestellung zu erhalten:

Mobbing

Fühlen Sie sich von Kollegen oder Vorgesetzten geärgert oder bei Ihrer Arbeit behindert, muss dies nicht gleich Mobbing sein. Bei Mobbing handelt es sich um einen Konflikt am Arbeitsplatz (unter Kollegen oder zwischen Vorgesetzten und Untergebenen), bei dem die angegriffene Person unterlegen ist und systematisch und während längerer Zeit direkt oder indirekt von einer Person oder mehreren anderen Personen mit dem Ziel der Ausgrenzung angegriffen wird.

Wenn Sie als angegriffene Person dies als Diskriminierung erleben, versuchen Sie, möglichst früh zu reagieren und dem Täter Grenzen zu setzen.

Sie können sich auch an den Betriebs- oder Personalrat wenden, der das Gespräch für Sie führen kann. Sollte dies nicht zu einer Veränderung des Verhaltens beim Täter führen, lassen Sie sich bitte von Fachleuten beraten.

Unter 01802/6622464 ist die Mobbing-Hotline der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg zu erreichen. Dort erhalten Sie rund um die Uhr telefonische Erstberatung, wenn Sie von Mobbing oder Konflikten am Arbeitsplatz betroffen sind. Die Nummer 6622464 erhalten Sie auch, wenn Sie das Wort "Mobbing" auf einem Mobiltelefon eingeben.

Tipp: Weitere Informationen und Beratungsstellen zum Thema "Mobbing" finden Sie auf folgenden Seiten:

Stalking

Stalking bezeichnet eine bewusste und wiederholte, länger andauernde Verfolgung, Belästigung oder Bedrohung einer Person, die klar unerwünscht und grenzverletzend ist. Dazu zählt das Beobachten und Nachstellen, Telefonterror, die Beschädigung von Sachen von Angehörigen oder Freunden, die Kontaktaufnahme über Dritte und das Zusenden unerwünschter Geschenke.

Am 31. März 2007 trat der sogenannte Stalking-Straftatbestand (§ 238 StGB – Nachstellung) in Kraft. Er stellt das beharrliche Verfolgen, Belästigen oder psychische Terrorisieren eines Mitmenschen unter Strafe und verbessert damit den Schutz der Stalkingopfer sowie die polizeilichen Interventionsmöglichkeiten.

Tipp: Darüber, wie Sie sich gegen Stalking wehren können, informiert Sie das Merkblatt "Stalking" der Polizeilichen Kriminalprävention.

Verfahren