Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.4. Ehevertrag

Um Streitigkeiten im Falle der Trennung oder der Scheidung vorzubeugen, können Sie einen Ehevertrag abschließen. Im Ehevertrag können die Eheleute Regelungen sowohl für die Zeit der Ehe als auch für den Scheidungsfall treffen. Häufig treffen Eheleute Vereinbarungen über eine Gütertrennung, zu Unterhaltsansprüchen oder zum Versorgungsausgleich.

Hinweis: Einen Ehevertrag können Sie vor der Heirat, aber auch während der Ehe schließen.

Da Eheverträge weitreichende persönliche und wirtschaftliche Regelungen enthalten, müssen sie notariell beurkundet werden. Es ist notwendig, dass Sie und Ihr Partner oder Ihre Partnerin persönlich bei einem Notar oder einer Notarin erscheinen.

Tipp: Falls ein Ehevertrag für Sie infrage kommt, sollten Sie sich durch einen Notar oder eine Notarin beziehungsweise einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin beraten lassen. Diese können auch den Ehevertrag für Sie entwerfen. Lassen Sie sich dabei genau erklären, welche Auswirkungen die ins Auge gefassten Regelungen in Ihrem Fall haben.

Ohne Ehevertrag leben Eheleute im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. In diesem Güterstand behalten beide während der Ehe ihr jeweiliges Eigentum. Beim Scheitern der Ehe teilen sich die Eheleute den Zugewinn, den sie während der Ehe erzielt haben.

Weitere Informationen zu den Themen Güterstand, Unterhalt, Erbansprüche von Eheleuten erhalten Sie auf unseren Seiten in der Lebenslage "Familie und Kinder".

 

Verfahren