Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.3. Vorsorge und Hilfe im Katastrophenfall

Bei einer Katastrophe, z.B. einem schweren Unwetter mit anschließendem länger andauerndem Stromausfall sind viele Mitmenschen in der gleichen Notsituation. Die Behörden und Einsatzkräfte können sich aber nicht um alle Betroffene gleichzeitig bemühen und setzen Prioritäten für Hilfeleistungen.

Selbsthilfe

Wichtig ist deshalb, dass Sie sich - eventuell zusammen mit Ihrer Nachbarschaft - für unerwartete Notsituationen zunächst selbst wappnen. So können Sie Zeit überbrücken, bis Andere Ihnen helfen können.

Tipp: Die Broschüre "Katastrophenalarm, Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen" des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet Ihnen Anregungen, wie Sie sich auf eine Notfallsituation vorbereiten können.

Zur Selbsthilfe gehört beispielsweise die Ernährungsnotfallvorsorge: Trinkwasser und das vielfältige Angebot an Nahrungsmitteln, auf das wir im Normalfall täglich zurückgreifen können, sind zum Beispiel im Fall einer Naturkatastrophe keine Selbstverständlichkeit mehr. Für die Bewältigung von Versorgungskrisen gibt es staatliche Einrichtungen, die Vorsorge treffen: In Baden-Württemberg ist dies das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz. Um auf einen Versorgungsengpass vorbereitet zu sein, sollten sie sich eine private Vorratshaltung anlegen. Ein Teil dieser Vorräte sollte bei einem Ausfall der Strom- und Energieversorgung nicht für den Verzehr erhitzt werden müssen.

Tipp: Das Portal "Ernährungsvorsorge", angeboten vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz informieren ausführlich über das Thema.

Auch nach dem Eintreten eines Not- oder Katastrophenfalls können Sie durch Ihr Verhalten dazu beitragen, dass Gefahren für Ihre Gesundheit und Ihr Eigentum möglichst gering bleiben und dass die zuständigen Behörden und Organisationen schnell und effektiv Hilfe leisten können. Neben allgemeinen Verhaltenshinweisen für Notrufe gibt es je nach Art des Ereignisses (z.B. Sturm, Hochwasser etc.) besondere Verhaltensratschläge, die Sie kennen sollten.

Tipp: Informationen rund um das Thema "Vorsorge & Eigenhilfe" finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Hilfe durch Staat und private Hilfsorganisationen

Für den Einsatz im Katastrophenfall stehen bei den Feuerwehren und den Hilfsorganisationen besonders ausgebildete und ausgestattete Einheiten zur Verfügung, die bei Bedarf alarmiert werden können (Katastrophenschutzdienst).Der Katastrophenschutzdienst gliedert sich in folgende Fachdienste:

  • Brandschutz, Technische Hilfe, ABC-Schutz
  • Sanität und Betreuung
  • Wasserrettung
  • Veterinär

Die Ausstattung der Einheiten wird von den Trägern der Katastrophenhilfe sowie von Land und Bund zur Verfügung gestellt.

Bei den im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen handelt es sich um:

Hinzu kommt das vom Bund getragene Technische Hilfswerk (THW), dessen Kräfte im Wege der Amtshilfe angefordert werden können. Es hat die Aufgabe, auf Anforderung technische Hilfe bei der Bekämpfung von Katastrophen, öffentlichen Notständen und Unglücksfällen größeren Ausmaßes zu leisten.

Reichen die vorhandenen Kräfte nicht aus, helfen andere Bundesländer und Einrichtungen des Bundes (neben dem THW insbesondere die Bundeswehr). Zudem gibt es Abkommen mit anderen Staaten und internationalen Organisationen zu gegenseitigen Hilfeleistungen.

Zur technischen Leitung des Einsatzes im Katastrophenfall wird bei der örtlich zuständigen Katastrophenschutzbehörde ein gemeinsamer Führungsstab gebildet. Die Katastrophenschutzbehörden bilden bei Bedarf Verwaltungsstäbe, die Informations- und Koordinierungsaufgaben wahrnehmen.

Verfahren