Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

6. Wasser und Gewässerschutz

Im Durchschnitt verbraucht jeder Bürger Baden-Württembergs rund 115 Liter Trinkwasser am Tag. Trinkwasser soll in Bezug auf Aussehen, Geruch und Geschmack neutral und unauffällig sein. Die Qualität des Trinkwassers wird ständig überwacht. Informationen dazu finden Sie in unserer Lebenslage "Verbraucherschutz und Ernährung".

Die Gewässer in Baden-Württemberg sind vielfältigen Belastungen ausgesetzt. Durch Straßenverkehr, Industriebetriebe und intensive Landwirtschaft gelangen viele Schadstoffe (z.B. Nitrat und Pflanzenschutzmittel) in das Grundwasser.

Die Wasserqualität in Baden-Württemberg konnte durch Gewässerschutzmaßnahmen in den letzten 20 Jahren bereits verbessert werden. Seit dem Jahr 2000 gibt es die Europäische Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union. Damit soll ein einheitlicher und flächendeckender Schutz des Oberflächenwassers gewährleistet werden. Wie diese Richtlinie in Baden-Württemberg umgesetzt wird, können Sie in der Broschüre "Überwachungsprogramme Fließgewässer, Seen, Grundwasser", angeboten von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz, nachlesen.

Das Grundwasser, aus dem Trinkwasser gewonnen wird, muss besonders geschützt werden. Zu diesem Zweck werden Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Aktuell sind dies rund ein Viertel der Landesfläche.

Tipp: Lesen Sie mehr über den Schutz des Grundwassers in der Broschüre "Grundwasser ist Trinkwasser" des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr. Ausführliche Informationen über den Wasserschutz in Baden-Württemberg, verschiedene Aspekte der Gewässerökologie und das Wasserrecht finden Sie in der Broschüre "Unser kostbares Wasser".

Neben der Wassermenge, die jeder Mensch direkt konsumiert, kann auch die Menge an virtuellem Wasser ermittelt werden, die ihm zuzurechnen ist. Virtuelles Wasser ist die Menge Wasser, die benötigt wird, um ein bestimmtes Produkt herzustellen. Für eine Tasse Kaffee werden zum Beispiel 140 Liter Wasser benötigt, für ein Kilogramm Rindfleisch sogar über 15.000 Liter. In diese Berechnung wird auch das Wasser einbezogen, das für die Futterproduktion verwendet wird.

Tipp: Informationen über den Verbrauch von virtuellem Wasser und die Menge an Wasser, die für bestimmte Produkte verbraucht wird, finden Sie auf dem Portal "Virtuelles Wasser".

Wenn Sie Unternehmer sind und Informationen über den gewerblichen Gebrauch von Wasser oder die Verwendung von wassergefährdenden Stoffen suchen, finden Sie diese im Kapitel "Gewässer-, Boden- und Naturschutz" in unserer Lebenslage "Unternehmen führen".

Das "Merkblatt über Maßnahmen nach Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen" der Regierungspräsidien informiert Sie, was in einem solchen Fall zu tun ist.

Verfahren