Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2. Feuerwehr

Die Feuerwehr hilft nicht "nur" bei Bränden, sondern auch bei öffentlichen Notständen. Daneben leistet sie technische Hilfe zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen und wirkt zudem im Katastrophenschutz mit.

Achtung: Die Notrufnummer für die Feuerwehr und den Rettungsdienst ist die 112! Weitere wichtige Notrufnummern und Informationen, wie Sie sich am besten bei einem Notfall verhalten, erfahren Sie im Kapitel "Notfall – wie helfe ich?".

Das deutsche Feuerwehrsystem beruht überwiegend auf Ehrenamtlichkeit. Städte und Gemeinden verfügen in der Regel über eine Freiwillige Feuerwehr. Lediglich in Städten ab 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern (Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Pforzheim, Reutlingen und Stuttgart) sind Berufsfeuerwehren die Regel. In Baden-Württemberg sind rund 108.100 ehrenamtliche Mitglieder in den Freiwilligen Feuerwehren ihrer Gemeinde tätig. Hauptamtlich sind über 1.900 Feuerwehrangehörige beschäftigt. Jugendliche haben die Möglichkeit, sich in den Jugendfeuerwehren zu engagieren. Es gibt bereits über 27.700 Angehörige der Jugendfeuerwehren. Rund 31.400 ausgeschiedene Feuerwehrangehörige bilden die Altersabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr.

Zusätzlich können Betriebe und Verwaltungen, in denen besondere Gefahren bestehen, Werkfeuerwehren gründen. In Baden-Württemberg gibt es rund 6.100 Angehörige der Werkfeuerwehren.

Als Mitglied in der Freiwilligen Feuerwehr können Sie ehrenamtlich im Notfall helfen. Welche Voraussetzungen Sie für eine Mitgliedschaft mitbringen müssen, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung "Mitglied bei der Freiwilligen Feuerwehr".

Wenn Sie sich für den Beruf der Feuerwehrfrau beziehungsweise des Feuerwehrmannes interessieren, erhalten Sie Infos auf dem Internetauftritt der Landesfeuerwehrschule.

Tipp: Weitere Informationen über die "Feuerwehr" finden Sie auf den Seiten des Innenministeriums Baden-Württemberg. Alle Feuerwehren gehören dem Landesfeuerwehrverband an. Im Portal des Landesfeuerwehrverbandes erhalten Sie ebenfalls umfangreiche Informationen über Aufgaben und Arbeit der Feuerwehren. Mehr zum Thema "Feuerwehrausbildung" bietet Ihnen auch der Internetauftritt der Landesfeuerwehrschule. Alle wichtigen Informationen rund um die Jugendfeuerwehren finden Sie im Portal Jugendfeuerwehr Baden-Württemberg.

Verfahren