Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.5.3. Babynahrung

Säuglinge und Kleinkinder gelten als eine besonders empfindliche Personengruppe. Daher stellt die Diätverordnung für Babynahrung hohe Anforderungen bezüglich Zusammensetzung, Verwendung von Zusatzstoffen, Höchstmengen von Rückständen und Verunreinigungen (Kontaminanten), mikrobiologischer Beschaffenheit und Kennzeichnung. Beispielsweise dürfen keine Farb- und Konservierungsstoffe enthalten sein. Hersteller von Babynahrung müssen zudem besonders niedrige Höchstmengen für eventuell enthaltene Rückstände an Pflanzenschutz- oder Schädlingsbekämpfungsmitteln einhalten.

Für die Sicherheit von Babynahrung und die Einhaltung der strengen Vorschriften sind wie bei allen Lebensmitteln in erster Linie die Unternehmen verantwortlich. Von staatlicher Seite wird durch regelmäßige Kontrollen und Probenahmen in den Unternehmen die Umsetzung der Vorschriften kontrolliert. Dies obliegt den Behörden der amtlichen Lebensmittelüberwachung.

Wenn bei den Untersuchungen nicht zulässige Inhaltsstoffe auftauchen, wird das entsprechende Unternehmen sofort informiert und muss das Produkt im Falle eines gesundheitlichen Risikos vom Markt zurückrufen. In Baden-Württemberg erfolgen Untersuchungen von Babynahrung im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung bei den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern.

Hinweis: Bei der Zubereitung von Babynahrung sollten Sie darauf achten, dass Sie nur Trinkwasser oder geeignetes Mineralwasser verwenden. Meist ist dies auf den Flaschen mit dem Hinweis "Geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" kenntlich gemacht. Für natürliches Mineralwasser mit diesem Hinweis gelten folgende Obergrenzen:

  • Natrium < 20 mg/l
  • Sulfat < 240 mg/l
  • Nitrat < 10 mg/l
  • Nitrit < 0,02 mg/l
  • Fluorid < 0,7 mg/l
  • Arsen < 0,005 mg/l
  • Uran < 0,002 mg/l

Außerdem gelten Höchstwerte für Radium und strengere mikrobiologische Grenzwerte als bei natürlichem Mineralwasser ohne diesen Hinweis.

Tipp: Weitere Informationen zu Babynahrung finden Sie auf den Seiten der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter.

Verfahren