Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.2. Flugreisen

Wenn Sie mit dem Flugzeug verreisen, sind neben den Bestimmungen der Einreiseländer auch die Bestimmungen der jeweiligen Fluglinie zu beachten. Bestimmte Gegenstände dürfen Sie überhaupt nicht mitnehmen, andere sind nur für das Reisegepäck und nicht für das Handgepäck zugelassen. Lesen Sie mehr darüber in den folgenden Kapiteln:

Informieren Sie sich im Zweifelsfall bei der jeweiligen Fluglinie, welche Dokumente Sie benötigen, da es unterschiedliche Bestimmungen geben kann. Fluglinien stellen oft keine Papiertickets mehr aus. Zum Check-in benötigen Sie dann die Ticketnummer sowie ein gültiges Reisedokument (Reisepass). Bei Reisen, die nicht über den Raum der Schengen-Mitgliedstaaten hinausgehen, reicht der Personalausweis. Dieser wird auch in einigen anderen Ländern Europas als Reisedokument akzeptiert.

Tipp: Eine Übersicht der Schengen-Mitgliedsstaaten, in denen keine Grenzkontrollen mehr durchgeführt werden, bietet das Auswärtige Amt.

Nähere Informationen zu den verschiedenen Reisedokumenten finden Sie im Kapitel "Dokumente und Visa".

Achtung: Sie sollten sicherstellen, dass Ihre Reisedokumente zum Zeitpunkt der Reise noch gültig sind. In manchen Ländern muss der Reisepass noch sechs Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. Luftfahrtunternehmen können Personen mit abgelaufenem Reisepass die Mitnahme verweigern.

Bei Buchungen über das Internet kann es sein, dass Sie sich über die bei der Buchung verwendete Kreditkarte ausweisen müssen.

Manche Fluglinien bieten sogenannte "Self-Check-in"-Automaten an, bei denen Sie selbst Ihre Plätze wählen können und Ihre Bordkarte erhalten. Dabei müssen Sie sich in der Regel durch ein bei der Buchung angegebenes Dokument (z.B. Kreditkarte, Reisepass) ausweisen.

Tipp: Auf den Seiten der Europäischen Kommission finden Sie die Broschüre "Fluggastrechte", in der Sie sich informieren können, welche Rechte Sie im Fall von annullierten Flügen oder Flugverspätungen innerhalb der Europäischen Union haben.

Sicherheitskontrollen am Flughafen

Mit der Kontrolle des Handgepäcks findet auch eine Überprüfung der Person mittels Metalldetektor statt. Um ein rasches Passieren der Sicherheitskontrollen zu gewährleisten, sollten Sie bereits zuvor überprüfen, ob Sie Gegenstände in Ihren Hosentaschen oder am Körper tragen, die einen Alarm auslösen könnten (z.B. Münzen, Armbanduhren, Gürtelschnallen) und diese in die zur Verfügung gestellten Behälter legen. Sie werden dann gemeinsam mit Ihrem Handgepäck geröntgt.

Flüssigkeiten werden, wenn sie im Handgepäck zulässig sind, siehe Informationsblatt "Flüssigkeitsbeschränkung im Handgepäck" des Bundesministeriums für Inneres, wie auch Laptops und vergleichbare elektronische Geräte vom Sicherheitspersonal separat kontrolliert. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Handgepäck. Jacken und Mäntel werden ebenfalls einer Extrakontrolle unterzogen.

Menschen mit Behinderung auf Flugreisen

Über die Arten von Serviceleistungen, die behinderte Menschen auf Flugreisen erwarten können, informieren wir Sie im Kapitel "Mobilität im Luftverkehr".

Achtung: Es ist empfehlenswert, dass Sie dem Luftfahrtunternehmen und dem Flughafen mindestens 48 Stunden vor der veröffentlichten Abflugzeit melden, ob und in welchem Umfang Sie Hilfe auf Ihrer Reise benötigen.

Verfahren