Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege

Ein Kind hat mit Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung

Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung (Kindergarten oder in einer altersgemischten Gruppe). Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) haben darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen zur Verfügung steht. Das Kind kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege gefördert werden.

Der Förderauftrag der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Ziel ist die Förderung der Entwicklung zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten.

Die pädagogischen Konzepte der Einrichtungen sind unterschiedlich. Die Leitungen von kommunalen Kindertageseinrichtungen haben ihr eigenes pädagogisches Konzept. Bei den kirchlichen Trägern sind zum Beispiel Gebete in den Tagesablauf integriert. Daneben gibt es eine Reihe von weiteren Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft. Waldorfkindergärten, Montessorikindergärten oder Wald- und Naturkindergärten haben wiederum eigene pädagogische Konzepte.

Betriebliche Kindertageseinrichtungen sind im Betrieb oder in der Nähe des Betriebes angesiedelt und stehen ganz oder zumindest überwiegend den Kindern der Mitarbeitenden zur Verfügung.

Wenn Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung anmelden möchten, so wenden Sie sich bitte an die Gemeinde, den Träger der Kindertageseinrichtung oder direkt an die jeweilige Kindertageseinrichtung.

Möchten Sie Ihr Kind in Kindertagespflege fördern lassen, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Jugendamt oder z. B. an den örtlichen Tageselternverein. Sie vermitteln geeignete Tagespflegepersonen.

Weitere Informationen zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege finden Sie auch im Kultusportal. Dort finden Sie u.a. den "Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die baden-württembergischen Kindergärten". Der Orientierungsplan richtet sich an pädagogisches Fachpersonal und Eltern. Ziel ist, Bildungsprozesse von Kindern zwischen drei und sechs Jahren verstärkt zu fördern und damit die Bildungschancen für Kinder gerechter zu verteilen.

Als Studierende oder Hochschulangehörige mit Kind hilft Ihnen darüber hinaus das vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg geförderte Portal Kinderbetreuungsangebote an Universitäten und Hochschulen in Baden-Württemberg, nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu suchen.

 

Verfahren