Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Wechsel: Realschule zum Gymnasium

Wechselmöglichkeit ohne Prüfung

RealschülerZeitpunkt des ÜbergangsWechsel erfolgt in dieVoraussetzungen
der Klasse 6zum Schulhalbjahrentsprechende Klasse des Gymnasiums
  • in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
der Klassen 5 und 6zum Schuljahresendenächsthöhere Klasse des Gymnasiums
  • in Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens der Durchschnitt von 3,0
der Klassen 7 bis 10zum Schuljahresendenächsthöhere Klasse des Gymnasiums;
zum Schuljahresende der Klasse 10 in die Einführungsphase (Klasse 10) der gymnasialen Oberstufe
  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
  • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0
  • mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist
der Klassen 7 bis 9zum Schulhalbjahrentsprechende Klasse des Gymnasiums
  • in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und in einer Pflichtfremdsprache mindestens die Note "gut"
  • im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend"
  • in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern und Fächerverbünden mindestens den Durchschnitt von 3,0
  • mindestens die Note "befriedigend" in jeder Fremdsprache, die in der Klasse des aufnehmenden Gymnasiums ein für die Versetzung maßgebendes Fach ist

Wechselmöglichkeit mit Prüfung

RealschülerZeitpunkt des ÜbergangsWechsel erfolgt in dieVoraussetzungen
der Klassen 5 bis 10, der die Anforderungen der Aufnahme ohne Prüfung nicht erfülltin den Klassen 5 und 6 nur zum Schuljahresende, ansonsten wie bei Wechsel ohne Prüfungwie bei Wechsel ohne Prüfung
  • Aufnahmeprüfung für Schüler der Klassen 5 und 6 durch ein zentral gelegenes, vom Regierungspräsidium bestimmtes Gymnasium, ansonsten durch das gewünschte Gymnasium selbst
  • der Schüler muss Leistungen bringen, die erwarten lassen, dass er den Anforderungen des Gymnasiums gewachsen sein wird

Verfahren