Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.4. Alleinerziehende

Viele Mütter und Väter erziehen ihre Kinder alleine. Für ihre finanzielle Unterstützung sorgt der Unterhaltsanspruch, den das Kind gegen einen Elternteil hat. Der nicht erziehende Elternteil ist verpflichtet, sich abhängig von seinem Einkommen an den Lebenskosten des Kindes zu beteiligen. Ist er dazu nicht in der Lage oder entzieht er sich der Durchsetzung der Unterhaltszahlungen, besteht die Möglichkeit, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.

Hinweis: Das Jugendamt kann gegebenenfalls als "Beistand" bei der Feststellung der Vaterschaft oder der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen helfen.

Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Seiten:

  • Näheres zum Unterhalt können Sie im Kapitel "Scheidungsfolgen" nachlesen. Sie finden dort auch Informationen zu Themen wie Elterliche Sorge und Umgangsrecht.
  • Bei Erziehungsproblemen, können Sie sich an eine Familienberatungsstelle oder an das Jugendamt wenden. Kontakt zu Beratungsstellen, die neben Paarberatung meist auch Beratung in Erziehungsfragen anbieten, finden Sie im Kapitel "Familienberatung und sonstige Hilfen".
  • Lesen Sie außerdem das Kapitel "Hilfen zur Erziehung". Einen Anspruch auf diese Hilfen hat jeder, der minderjährige Kinder hat.
  • Als Alleinerziehender kommen selbstverständlich auch alle finanziellen Hilfen für Familien für Sie in Betracht. Im gleichnamigen Kapitel finden Sie die einzelnen Hilfsangebote als Verfahrensbeschreibungen aufgelistet.
  • Mit dem sogenannten Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten Sie eine steuerliche Begünstigung.

Verfahren