Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Schulpsychologische Beratung

Die Schulpsychologischen Beratungsstellen sind Teil der Staatlichen Schulämter als untere Schulaufsichtsbehörde. Die in diesen Beratungsstellen tätigen Schulpsychologen und Schulpsychologinnen beraten und unterstützen die Schule bei der Bewältigung ihrer Aufgaben in Erziehung und Unterricht.

Hilfestellungen werden für Eltern, Lehrkräfte sowie Schüler und Schülerinnen angeboten, die sich direkt an die für ihre Region zuständigen Schulpsychologischen Beratungsstellen wenden können.

Die Schulpsychologischen Beratungsstellen bieten Hilfestellungen insbesondere für Schüler, Schülerinnen und Eltern bei

  • Lern- und Leistungsproblemen (z.B. allgemeines Schulversagen, Teilleistungsschwächen wie Lese-Rechtschreib-Schwäche, Konzentrationsstörungen und Prüfungsängste) oder
  • Verhaltensauffälligkeiten (z.B. Aggression und Gewalt, Schulverweigerung oder Schulschwänzen),
  • Fragen zum Zweiten Bildungsweg.

Auch Lehrkräfte und Schulleitungen können durch die Schulpsychologischen Beratungsstellen unterstützt werden. Beispielsweise bei

  • Problemen in der Klasse (z.B. bei Unterrichtsstörungen),
  • der Bewältigung schulischer Krisen, insbesondere bei Todesfällen,
  • der Fortbildung im pädagogisch-psychologischen Bereich (Angebote zur Supervision und Coaching von Lehrkräften) und
  • der inneren Schulentwicklung.

Die schulpsychologische Beratung ist kostenlos.

Verfahren