Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.2. Hausarzt oder Facharzt

Die Hausärztin oder der Hausarzt ist meistens Ansprechperson Nummer eins bei gesundheitlichen Problemen. Sie machen auch Hausbesuche, wenn Sie das Haus einmal krankheitsbedingt nicht verlassen können. Sie sollten sich gut überlegen, wen Sie als Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt wählen - örtliche Nähe sollte keinesfalls der einzige Entscheidungsgrund sein.

Tipp: Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin bietet die Broschüre "Woran erkennt man eine gute Arztpraxis?" zum Download an. Hier finden Sie Informationen, worauf Sie bei der Auswahl einer Ärztin oder eines Arztes achten sollten.

Hausärztinnen und Hausärzte sind Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin. Wenn Sie mit einem speziellen Problem Ihre Hausarztpraxis aufsuchen, wird Ihre Hausärztin oder Ihr Hausarzt Sie bei Unsicherheiten oder bei besonders schwierigen medizinischen Problemen an eine Fachärztin oder einen Facharzt auf einem bestimmten medizinischen Gebiet (z.B. Haut- oder Nervenerkrankungen) überweisen.

Eine Überweisung durch die Hausärztin oder den Hausarzt hat den Vorteil, dass Sie dort schneller einen Termin bekommen. Auch wenn Sie bei einer Fachärztin oder einem Facharzt in Behandlung sind, können Sie jederzeit eine Überweisung an andere Fachärztinnen oder Fachärzte erhalten. Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht, jederzeit eine zweite ärztliche Meinung einzuholen beziehungsweise die Ärztin oder den Arzt auch zu wechseln.

Für nähere Informationen darüber, welche Rechte Sie als Patientin oder Patient haben, lesen Sie bitte das Kapitel "Patientenrechte".

Verfahren