Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

1.1 Gründung aus der Arbeitslosigkeit

In Krisenzeiten sinkt die Nachfrage nach Beschäftigten und bestehende Stellen werden oft gestrichen. Um nicht arbeitslos zu sein, versuchen viele Menschen, selbst ein Unternehmen zu gründen.

Achtung: Arbeitslosigkeit oder der drohende Arbeitsplatzverlust sollten nicht das einzige Motiv für eine Gründung sein. Idealerweise sollte der Wunsch, sich selbständig zu machen, bereits vorher vorhanden sein.

Wollen Sie aus der Arbeitslosigkeit ein Unternehmen gründen, informieren Sie sich über die folgenden Unterstützungen:

Staatliche Unterstützungen

Oft scheitern Gründungen nicht an fachlichen Mängeln, sondern an der nicht ausreichenden unternehmerischen Kompetenz und an Finanzierungsproblemen. Daher bietet die Bundesagentur für Arbeit spezielle Unterstützungen an:

Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die Arbeitslosengeld empfangen, können unter bestimmten Voraussetzungen den Gründungszuschuss beantragen. Eine fachkundige Stelle (z.B. die Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) muss das Gründungsvorhaben begutachten und seine Tragfähigkeit bestätigen. Nähere Informationen zum Gründungszuschuss finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.

  • Als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II können Sie Einstiegsgeld erhalten. Dieses Einstiegsgeld können Sie beantragen, wenn Sie erwerbsfähiger Leistungsberechtigter im SGB II sind und beabsichtigen, aus der Arbeitslosigkeit herauseine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufzunehmen, deren monatliches Arbeitsentgelt mehr als 450 Euro beträgt oder
  • eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen und diese hauptberuflich auszuüben

Ob und in welcher Höhe Sie Einstiegsgeld erhalten, entscheidet Ihre persönliche Ansprechpartnerin oder Ihr persönlicher Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit.

Die Agenturen für Arbeit bieten eine Förderung von Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen rund um das Thema Existenzgründung an. Ob Sie eine solche Förderung erhalten, liegt allerdings im Ermessen der jeweiligen Agentur vor Ort. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner.

Mikrofinanzierungen

Müssen Sie nur einen geringen Kapitalbedarf fremdfinanzieren, sind Mikrokredite eine interessante Möglichkeit. Mikrokredite sind Darlehen bis höchstens 25.000 Euro, wobei es üblicherweise keine Untergrenze gibt. Mikrokredite vergeben beispielsweise MONEX oder das RKW.

Spezielle Beratungsförderung bei Gründung aus der Arbeitslosigkeit

Gute Beratung ist wichtig. Daher fördert das Gründercoaching Deutschland bundesweit Beratungshonorare mit einem Zuschuss. Die Förderung können Sie für Coaching-Maßnahmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen erhalten. Nähere Informationen können Sie dem Merkblatt Beratungsförderung der KFW entnehmen.

 

Verfahren