Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Arbeitszeit

Die Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende Ihrer Arbeit ohne Ruhepause. Dabei ist es unerheblich, ob und in welcher Form Ihr Arbeitgeber Sie in dieser Zeit tatsächlich beschäftigt oder ob Sie sich während dieser Zeit zur Aufnahme Ihrer Arbeit bei Ihrem Arbeitgeber bereithalten. Ruhepausen zählen nicht zu Ihrer Arbeitszeit.

Entsprechend dem Arbeitszeitgesetz darf Ihre Arbeitszeit an Werktagen acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann jedoch auf zehn Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag. Damit beträgt Ihre wöchentliche Höchstarbeitszeit 48 Stunden. Sie kann jedoch auf 60 Stunden verlängert werden, wenn Sie innerhalb des Ausgleichszeitraums durchschnittlich 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten.

Nur in seltenen Ausnahmen dürfen die zehn Stunden werktäglich überschritten werden, beispielsweise wenn für die betroffenen Arbeitnehmer dadurch zusätzliche Freischichten ermöglicht werden und die für das Unternehmen zuständige Behörde die hierfür notwendige Bewilligung erteilt hat. Eine Überschreitung der zehn Stunden ist auch im Notfall (z.B. Brand, Überschwemmung) möglich.

Für Fahrpersonal von Kraftfahrzeugen gelten in Abhängigkeit von den Sitzplätzen (Personenbeförderung) beziehungsweise der zulässigen Höchstmasse des Fahrzeugs (Güterbeförderung) zusätzlich die Vorschriften des Fahrpersonalrechts.

Die Lage der Arbeitszeit (z.B. Beginn, Ende, Schichtfolge) kann der Arbeitgeber – vorbehaltlich der betriebsverfassungs- und personalvertretungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte – alleine vornehmen. Es sei denn, Sie haben die Lage der Arbeitszeit dauerhaft verbindlich mit ihm in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt.

Hinweis: Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bezüglich des Beginns und Endes der täglichen Arbeitszeit, der Ruhepausen und der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage.

Ruhepausen

Ruhepausen sind im Voraus feststehende Unterbrechungen der Arbeit. Sie sollen Gelegenheit für die Nahrungsaufnahme während der Arbeitszeit bieten und der kurzzeitigen Erholung dienen. Es bestehen folgende Regelungen zu Ruhepausen:

  • Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Sie nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden ist Ihnen eine Ruhepause von mindestens 30 Minuten zu gewähren.
  • Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden ist Ihnen eine Ruhepause von mindestens 45 Minuten zu gewähren.

Ruhepausen können auch auf einzelne Pausen von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden.

Hinweis: Während einer Pause dürfen Sie Ihren Arbeitsplatz verlassen. Steht eine Betriebsordnung nicht entgegen, dürfen Sie auch das Betriebsgelände verlassen.

Verfahren