Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

3.4. Medizinische Rehabilitationsmaßnahmen

Im Rahmen einer Behandlung oder aufgrund einer chronischen Krankheit kann ein Aufenthalt in einer Rehabilitationsklinik helfen, den allgemeinen Gesundheitszustand zu stärken oder die Heilung zu beschleunigen. Nach schweren Unfällen müssen Patienten oft längere Zeit in einer Rehabilitationseinrichtung verbringen.

Medizinische Rehabilitation ist eine Leistung, die Sie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen können. Welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen und wie Sie eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme beantragen können, erfahren Sie in der Verfahrensbeschreibung.

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung können auch die folgenden Einrichtungen als Träger von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen infrage kommen:

  • Bundesagentur für Arbeit (BA)
  • gesetzliche Unfallversicherung (wenn die medizinische Rehabilitation aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit notwendig ist)
  • gesetzliche Rentenversicherung und Träger der Alterssicherung für Landwirte
  • Träger der Kriegsopferversorgung und Träger der Kriegsopferfürsorge (für Wehrdienst- und Kriegsgeschädigte und Opfer von Gewalt)
  • Träger der öffentlichen Jugendhilfe
  • Träger der Sozialhilfe

Tipp: Informationen zu Heilbädern und Kurorten in Baden-Württemberg sowie Links zu einer Datenbank, über die Sie einen geeigneten Kurort finden können, bietet der Internetauftritt "Heilbäderverband Baden Württemberg e. V."

Schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 50 und höher erhalten in der Regel eine Ermäßigung bei der Zahlung der Kurtaxe von bis zu 50 Prozent aufgrund ihrer höheren Kurbedürftigkeit. Für die Gewährung und die genaue Höhe der Ermäßigung wenden Sie sich an die Kurverwaltung des Ortes. Vergessen Sie nicht, Ihren Schwerbehindertenausweis bei sich zu tragen.

Verfahren