Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.1. Anmeldung der Eheschließung - Allgemeines

Sie möchten heiraten? Vor der Heirat müssen Sie die Eheschließung anmelden. Zuständig ist das Standesamt des Wohnorts des Paares. Wohnen Sie an verschiedenen Orten, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie die Eheschließung anmelden.

Beide Eheschließenden müssen persönlich beim Standesamt vorsprechen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er den anderen schriftlich zur Anmeldung der Eheschließung bevollmächtigen. Ausnahmsweise, wenn beide Eheschließenden aus wichtigem Grund verhindert sind, kann die Eheschließung schriftlich oder durch einen Vertreter angemeldet werden.

Hinweis: Bei der Eheschließung erklären Sie beim Standesamt, welchen Namen Sie und Ihr Ehepartner oder Ihre Ehepartnerin künftig führen wollen. Sie können einen gemeinsamen Namen als Ehenamen wählen. Besprechen Sie dies daher am besten schon bei der Anmeldung der Eheschließung mit dem Standesbeamten oder der Standesbeamtin. Sie können sich aber auch zu einem späteren Zeitpunkt für die Führung eines gemeinsamen Namens entscheiden.

Das Standesamt, das für die Anmeldung der Eheschließung zuständig ist, prüft, ob der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis entgegensteht und die sonstigen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllt sind. Die Trauung selbst kann bei jedem Standesamt in Deutschland stattfinden.

Manche Standesämter haben für die standesamtliche Trauung Außenstellen in besonderen Räumlichkeiten eingerichtet oder bieten Termine außerhalb der normalen Bürozeiten (besonders an Samstagen) an. Auch hier empfiehlt sich eine frühzeitige Beratung und Reservierung.

Erkundigen Sie sich beim Standesamt über die erforderlichen Dokumente und Unterlagen, den Hochzeitstermin und Ähnliches genau. Viele Standesämter halten auch Merkblätter oder Formulare bereit, die Sie telefonisch, brieflich oder über das Internet anfordern können. Häufig können Sie frühzeitig einen Hochzeitstermin mit dem Standesamt vereinbaren, wenn die Prüfung der Ehevoraussetzungen bis zum geplanten Termin voraussichtlich abgeschlossen sein wird. Beachten Sie dabei, dass manche Tage als Hochzeitsdatum besonders begehrt sind.

Verfahren