Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

2.3.2. Pflegeversicherung

In Frankreich gibt es keine gesetzliche Pflegeversicherung wie in Deutschland. Die personenbezogene Pflegebeihilfe wird von der allgemeinen Solidaritätsabgabe (Contribution Sociale Généralisée (CSG)), den Rentenkassen und den Gemeinden finanziert.

Die Höhe der Pflegebeihilfe hängt vom Grad der Pflegebedürftigkeit und dem Einkommen ab. Wird Ihnen die Pflegebeihilfe nicht gewährt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen.

Tipp: Weiter Informationen zum Thema "Pflege" bietet Ihnen die Broschüre "Informationen für Grenzgänger" der EURES-T-Oberrhein.

Verfahren