Zahnarztregister - Eintragung beantragen
Ablauf
Sie müssen bei der zuständigen Bezirksdirektion der KZV Baden-Württemberg einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister stellen. Zuständig ist die Bezirksdirektion Ihres Wohnortes. Über die Eintragung erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung.
Hinweis: Bei zwei Teilzulassungen in verschiedenen Zulassungsbezirken erfolgen zwei Eintragungen in die Zahnarztregister der jeweiligen Bezirke.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.03.2013 freigegeben.
Unterlagen
Sie müssen alle im Antrag gemachten Angaben nachweisen. Auf jeden Fall müssen Sie Ihrem Antrag die folgenden Dokumente beilegen:
Sie müssen die Dokumente im Original oder als beglaubigte Abschrift vorlegen.
Hinweis: Wenn Sie die erforderlichen Dokumente nicht vorlegen können, müssen Sie auf andere Weise glaubhaft machen, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen. Fragen Sie direkt bei der zuständigen Stelle nach, auf welche Art Sie die Nachweise erbringen können.
Voraussetzungen
Die Aufnahme in das Zahnarztregister erfordert, dass Sie
- als Zahnärztin oder Zahnarzt approbiert sind und
- eine mindestens zweijährige Vorbereitungszeit abgeleistet haben.
Hinweis: Die zweijährige Vorbereitungszeit kann in manchen Fällen entfallen. Dafür müssen Sie in anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein nach dem Gemeinschaftsrecht anerkanntes Diplom erworben haben und zur Berufsausübung berechtigt sein.
Mindestens sechs Monate der Vorbereitungszeit müssen Sie einem oder mehreren Vertragszahnärzten oder Vertragszahnärztinnen assistiert oder sie vertreten haben. Bis zu drei Monate dieser Zeit können Sie durch eine Tätigkeit gleicher Dauer in einer Universitätszahnklinik ersetzen.
Achtung: Vertretungszeiten werden nur anerkannt, wenn Sie davor mindestens ein Jahr lang angestellt waren:
- Als Assistentin oder Assistent bei einem Vertragszahnarzt oder einer Vertragszahnärztin,
- in Universitätszahnkliniken,
- in Zahnstationen eines Krankenhauses,
- im öffentlichen Gesundheitsdienst,
- bei der Bundeswehr oder
- in Zahnkliniken.
Die übrige Vorbereitungszeit können Sie auch als angestellte Zahnärztin oder Zahnarzt in einer der genannten Einrichtungen ableisten. Tätigkeiten können erst ab einer Länge von drei Wochen angerechnet werden.
Zuständigkeit
die Zahnarztregisterstelle bei der Bezirksdirektion der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) Baden-Württemberg, in dessen Zulassungsbezirk Sie wohnen
Hinweis: Bei Wohnsitz außerhalb Deutschlands können Sie das Zahnarztregister frei wählen.