Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Melderegister - Auskunft beantragen (einfach)

Ablauf

Die einfache Auskunft aus dem Melderegister müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie benötigen dafür kein Formular. Sie können den Antrag

  • persönlich in der Behörde stellen oder
  • per Post beziehungsweise E-Mail übermitteln.

Achtung: Bei manchen Meldebehörden wird Ihr Antrag erst bearbeitet, wenn Sie die Gebühr bezahlt haben.

Hinweis: Das Melderegister der Gemeinden enthält nur Daten über Privatpersonen. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen erhalten Sie aus dem Gewerberegister.

Es kann sein, dass die Daten der von Ihnen gesuchten Person einer Auskunftssperre unterliegen. Die Meldebehörde prüft dann im Einzelfall ob Ihr Interesse an der Auskunft das Geheimhaltungsinteresse der gesuchten Person überwiegt.

Mehrere Melderegisterauskünfte auf einmal können Sie über das Meldeportal in Baden-Württemberg erhalten, wenn Ihre Gemeinde Daten dorthin liefert. 

Hinweis: Sie erhalten keine Daten über das Internet, wenn die gesuchte Person dieser Form der Auskunftserteilung widersprochen hat. Auf dieses Widerspruchsrecht weist die Meldebehörde im Einzelfall bei der Anmeldung oder allgemein einmal jährlich durch öffentliche Bekanntmachung hin.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 04.02.2014 freigegeben.

Gebühren

  • für Selbstauskünfte: keine (in den meisten Fällen)
  • für andere Auskünfte aus dem Melderegister: die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der jeweiligen Gemeinde

Hinweis: Bei einer schriftlich beantragten Melderegisterauskunft müssen Sie die Verwaltungsgebühren im Voraus zahlen. Sie können beispielsweise Ihrer schriftlichen Anfrage einen Verrechnungsscheck beilegen. Beantragen Sie die Melderegisterauskunft elektronisch, können Sie die Gebühr beispielsweise im Voraus überweisen und den Überweisungsbeleg der Anfrage als elektronische Anlage beifügen.

Informationen

Sie suchen eine bestimmte Person? Die zuständige Meldebehörde kann Ihnen über eine einfache Auskunft aus dem Melderegister folgende Informationen geben:

  • Vor- und Familienname
  • Doktorgrad
  • aktuelle Anschriften

Hinweis: Oder möchten Sie wissen, welche Daten über Sie gespeichert sind (Selbstauskunft)? Auf Nachfrage gibt Ihnen Ihre Gemeinde darüber Auskunft.

Benötigen Sie ausführlichere Daten, können Sie eine erweiterte Auskunft aus dem Melderegister beantragen. Sie können auch eine Melderegisterauskunft über mehrere nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) erhalten.

Unterlagen

keine

Voraussetzungen

keine

Die Meldebehörde benötigt jedoch Angaben über die gesuchte Person (Name, Vorname, frühere Anschrift/en und - wenn bekannt - Geburtsdatum).

Zuständigkeit

die Meldebehörde des letzten bekannten Wohnortes der gesuchten Person.

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Wohnortes oder
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die von Ihnen gesuchte Person vermutlich wohnt oder gewohnt hat.