Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Fahreignungsregister - Auskunft beantragen

Ablauf

Sie müssen die Auskunft über Ihre Eintragungen schriftlich beim Kraftfahrt-Bundesamt beantragen. Sie können den Antrag per Post senden. Dann müssen Sie

  • Ihre Unterschrift auf dem Antrag amtlich beglaubigen lassen oder
  • dem Antrag eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen.

Für den Antrag steht Ihnen ein Formular des Kraftfahrt-Bundesamtes zum Download zur Verfügung. Sie können auch den Onlinedienst nutzen. Die Antwort erhalten Sie in beiden Fällen per Post.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 20.05.2014 freigegeben.

Gebühren

keine

Informationen

Das Fahreignungsregister ("Verkehrssünderkartei") enthält rechtskräftige, verkehrssicherheitsrelevante

  • Ordnungwidrigkeiten ab 60 Euro und
  • Straftaten.

Die eingetragenen Verstöße werden nach Art und Schwere gewichtet, bepunktet und nach bestimmten Fristen wieder gelöscht.

Hinweis: Auskünfte aus diesem Register erhalten nur Sie und die für Sie zuständige Führerscheinstelle.

Das Fahreignungsregister speichert rechtskräftige beziehungsweise bestandskräftige Entscheidungen von:

  • Führerscheinstellen, die die Fahrerlaubnis versagen, entziehen oder neu erteilen (einschließlich sonstiger Maßnahmen nach dem Punktesystem)
  • Bußgeldbehörden, die eine verkehrssicherheitsrelevante Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße ab 60 Euro ahnden
  • Gerichten, die eine Straftat im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr verurteilen

Hinweis: Verwarnungsgelder bis 55 Euro werden nicht gespeichert.

Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis trifft nicht das Kraftfahrt-Bundesamt, sondern die für Ihren Wohnort zuständige Führerscheinstelle.

Text

Ausführliche Informationen finden Sie auf den Seiten des Kraftfahrtbundesamtes.

Unterlagen

wenn Sie die Auskunft per Post beantragen:

  • Antrag mit amtlich beglaubigter Unterschrift oder
  • unterschriebener Antrag mit beigefügter Kopie des Personalausweises oder Reisepasses

bei elektronischer Beantragung:

  • neuer Personalausweis mit aktivierter Ausweisfunktion

Hinweis: Welche Ausstattung Sie zur Benutzung des Onlinedienstes benötigen, lesen Sie auf der Seite des Kraftfahrt-Bundesamtes.

Voraussetzungen

keine

Zuständigkeit

das Kraftfahrt-Bundesamt