Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Zuwendungen für Verlässliche Grundschulen, Grundschulstufen der Sonderschulen beantragen

Ablauf

Sie müssen die Zuwendung schriftlich beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie beim zuständigen Regierungspräsidium. Es steht Ihnen auch im Internet zum Download zur Verfügung. Sie können es persönlich abgeben oder schriftlich übermitteln.

Tipp: Sie haben mehrere Betreuungsgruppen an verschiedenen Standorten eingerichtet? Dann können Sie die Zuwendungen ab dem zweiten Jahr des Bestehens der Gruppe in einem Sammelantrag beantragen. Das Antragsformular "Sammelantrag" erhalten Sie auch beim zuständigen Regierungspräsidium. Alternativ können Sie es im Kultusportal herunterladen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 25.11.2014 freigegeben.

Frist

  • für Gruppen, die Sie zu Beginn eines Schuljahres weiterführen oder neu einrichten und die spätestens in der ersten Schulwoche nach den Sommerferien ihren Betrieb aufnehmen:
    • Antrag frühestens ab 15. November des laufenden Schuljahres
    • Bis spätestens 31. Dezember soll der Antrag beim Regierungspräsidium vorliegen.
  • für Gruppen, die Sie während des Schuljahres einrichten:
    • Sie können den Zuschuss zwei Monate nach Aufnahme des Betreuungsangebots, frühestens jedoch am 15. November des laufenden Schuljahres, beantragen.

Hinweis: Ab dem Schuljahr 2015/2016 können keine Gruppen mit Landesmitteln bezuschusst werden. Es werden nur noch die Betreuungsgruppen gefördert, die im Schuljahr 2014/2015 bezuschusst worden sind.

Gebühren

keine

Informationen

Bestimmte Träger von Betreuungsangeboten im Rahmen der Verlässlichen Grundschule können Zuwendungen des Landes beantragen. Als Träger müssen Sie diese vollständig dazu verwenden, um

  • ihren Betreuungsbetrieb zu finanzieren beziehungsweise
  • ihre finanziellen Ausfälle durch die soziale Gestaltung der Elternbeiträge zu decken.

Die Zuwendungen können erhalten:

  • öffentliche Schulträger
  • freie Träger (z.B. Kirchen, Elternvereine, Fördervereine oder Sportvereine)

Ausgenommen von der Förderung sind:

  • Betreuungsangebote, die bereits Förderungen nach anderen Vorschriften erhalten (z.B. Jugendbegleitung, Förderung durch die Kommune nach dem Kindertagesbetreuungsgesetz)
  • Betreuungsgruppen an Internaten und Heimen im Sinne von § 28 Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (LKJHG)
  • Ganztagsschulen nach § 4a Schulgesetz (SchG)

Der Zuschuss beträgt pro Gruppe und Schuljahr 458 Euro für jede betreute Wochenstunde.

Hinweis: Haben Sie eine Gruppe während eines Schuljahres eingerichtet? Dann beträgt der Zuschuss für jeden Kalendermonat, in dem die Gruppe mindestens 15 Tage bestanden hat, ein Zwölftel des Zuwendungsbetrags.

Unterlagen

ausgefülltes Antragsformular

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Zuwendung sind:

  • Pro Gruppe können höchstens 15 Stunden wöchentlich bezuschusst werden.
  • Für jede Gruppe muss mindestens eine eigene Betreuungskraft zur Verfügung stehen.
  • Freie Träger erhalten die Zuwendung nur, wenn sie gemeinnützig im Sinne des Gesetzes sind.
  • Es können nur die tatsächlich an Schultagen geleisteten Betreuungsstunden bezuschusst werden. Der tägliche Zeitrahmen beträgt einschließlich Unterricht und Pausen bis zu sechs Stunden.
  • Die Betreuungszeit endet spätestens um 14:00 Uhr.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium