Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Zeugnisbewertungen von ausländischen Hochschulqualifikationen

Ablauf

Sie müssen die Zeugnisbewertung schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Verwenden Sie hierfür bitte das Online-Antragsformular der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Dieses wird Ihnen per E-Mail zugesandt, nachdem Sie ein Vorformular, welches Ihnen zum Download zur Verfügung steht, ausgefüllt und abgeschickt haben.

Das vollständig ausgefüllte Online-Antragsformular senden Sie per E-Mail an die zuständige Stelle. Zusätzlich drucken Sie bitte den Antrag aus und senden ihn gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen per Post. Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

Ist der Antrag vollständig ausgefüllt bei der zuständigen Stelle eingegangen und der Zahlungseingang festgestellt, wird Ihnen innerhalb von sechs Wochen eine Bescheinigung über die Zeugnisbewertung ausgestellt. Diese erhalten Sie als Kurzfassung, die Sie beispielsweise als Beilage für Bewerbungsunterlagen verwenden können, sowie als Langfassung, die ausführlichere Informationen enthält.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst hat ihn am 01.03.2011 freigegeben.

Gebühren

  • für die Ausstellung der Bescheinigung: 100 Euro
  • für die Ausstellung jeder weiteren Bescheinigung bei mehreren Qualifikationen: 50 Euro
  • für die erneute Ausstellung einer Bescheinigung (z.B. im Fall des Verlusts): 50 Euro

Informationen

Wenn Sie eine ausländische Hochschulqualifikation erworben haben, können Sie diese bewerten lassen. Dadurch wird festgestellt, welcher deutsche Bildungsabschluss mit dem ausländischen Abschluss vergleichbar ist.

Achtung: Die Zeugnisbewertung ist eine vergleichende Einstufung, jedoch keine Anerkennung. Aus der Zeugnisbewertung lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten. Eine verbindliche Anerkennung ist insbesondere dann erforderlich, wenn Sie einen Wohnsitz in Deutschland haben und einen reglementierten Beruf ausüben möchten. Mehr zu den reglementierten Berufen und über das Anerkennungsverfahren lesen Sie im Kapitel "Anerkennung ausländischer Zeugnisse".

Tipp: Weitere Informationen zur Zeugnisbewertung erhalten Sie im Portal des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland.

Rechtsgrundlage

EU-Richtlinien und zwischenstaatliche Vereinbarungen zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise

Text

Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die im Ausland die Berechtigung erlangt haben, an einer Hochschule zu studieren, richten ihre Bewerbung direkt an die Hochschule, an der sie studieren wollen. Weitere Informationen bietet die Verfahrensbeschreibung "Anerkennung der Hochschulzugangsberechtigung (ausländische Zeugnisse)".

Unterlagen

Die Auflistung der erforderlichen Unterlagen erhalten Sie auf den Seiten der zuständigen Stelle.

Voraussetzungen

Ihr Hochschulabschluss muss folgende Voraussetzungen erfüllen, damit er bewertet werden kann:

  • Die Abschlusszeugnisse müssen amtlich beglaubigt sein.
  • Der Abschluss muss an einer Institution erworben worden sein, die nach den maßgeblichen Kriterien des Herkunftslandes als Hochschule anerkannt ist.
  • Bei Abschlüssen im Rahmen einer grenzüberschreitenden Kooperation beziehungsweise unter Mitwirkung mehrerer Hochschulen (sogenanntes Franchising), müssen alle beteiligten Institutionen nach dem Recht des Herkunftslandes ordnungsgemäß als Hochschule anerkannt beziehungsweise akkreditiert sein. Die Qualität des Abschlusses muss den Anforderungen aller an der Kooperation beteiligter Länder entsprechen und mit den hochschulrechtlichen Regelungen dieser Länder vereinbar sein.
  • Bei Abschlüssen aus Staaten, in denen die Akkreditierung von Studiengängen vorgeschrieben ist, muss der absolvierte Studiengang akkreditiert sein.

Tipp: Das Portal des Sekretariats der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland bietet eine Liste über Abschlüsse, für die keine Zeugnisbewertung durchgeführt werden kann.

Zuständigkeit

die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)