Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Zuwendungen für schulbegleitende Maßnahmen zur Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfe beantragen

Ablauf

Der Träger muss die Förderung bei der zuständigen Stelle beantragen. Sie erhalten über die Bewilligung oder die Ablehnung der Förderung einen Bescheid.

Die bestimmungsgemäße Verwendung der Zuwendung müssen Sie der L-Bank gegenüber nachweisen.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 03.11.2014 freigegeben.

Frist

ab dem Schuljahr 2014/15:

  • Antrag:
    • bis spätestens 30. November des Bewilligungszeitraums
    • in Fällen, in denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist: bis 1. März des Bewilligungszeitraums
  • Verwendungsnachweis:
    • bis zum 31. Januar des Jahres, das auf den Abschluss der Maßnahme folgt

Der Bewilligungszeitraum umfasst ein Schuljahr. Das Schuljahr 2014/2015 dauert vom 1. August 2014 bis zum 31. Juli 2015.

Informationen

Das Land unterstützt Sprachfördermaßnahmen im Rahmen von schulbegleitenden Hausaufgaben-, Sprach- und Lernhilfen (HSL).

Diese Maßnahmen

  • erleichtern den Schülerinnen und Schülern die Integration in das deutsche Schulsystem und
  • ermöglichen das Einüben sozialen Verhaltens.

Gefördert werden Gruppen aus:

  • Schulkindern mit Migrationshintergrund und Schulkindern mit Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung aus:
    • Grundschulen
    • den Klassenstufen 5 und 6 der
      • Werkreal-/ Hauptschulen,
      • Gemeinschaftsschulen,
      • Sonderschulen mit Bildungsgang Grundschule sowie
      • Förderschulen.

Die Zuwendungen können erhalten:

  • geeignete juristische Personen (z.B. Gemeinden, Kirchengemeinden, gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege, eingetragene Vereine)
  • geeignete natürliche Personen (Privatpersonen)

Die Höhe richtet sich nach dem Umfang der Fördermaßnahme. Sie beträgt je Fördermaßnahme:

  • maximal 700 Euro für 54 bis 79 Zeitstunden
  • maximal 850 Euro für 80 bis 119 Zeitstunden
  • maximal 1.000 Euro bei mehr als 119 Zeitstunden
  • maximal 350 Euro für 27 bis 53 Zeitstunden für Fördergruppen,
    • die aufgrund der Besonderheiten in den Eingangsklassen 1 und 5 oder wegen neu hinzukommender Schülerinnen und Schüler nicht bis 30. November gebildet und beantragt werden können und
    • bei denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist

Hinweis: Ausnahmsweise ist auch die Förderung von Schülerinnen und Schülern anderer Schularten und anderer Klassenstufen möglich, wenn sie 

  • in schulpflichtigem Alter aus dem Ausland zugezogen sind (Seiteneinsteiger) oder
  • in eine Vorbereitungsklasse oder einen Vorbereitungskurs aufgenommen worden sind.

Seiteneinsteiger können für ein Jahr, ausnahmsweise für höchstens drei Jahre gefördert werden.

Text

Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums aus.

Die L-Bank zahlt die Zuwendungen frühestens zum 1. Mai des Bewilligungszeitraums in Fällen aus, in denen eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich ist.

 

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular
  • Anlage "Fördergruppe HSL" an der ….-Schule
  • Anlage Bestätigung der Schule über die enge Zusammenarbeit

Tipp: Alle maßgeblichen Unterlagen zur Förderung von HSL-Maßnahmen und weitere Informationen hierzu können Sie auf den Internetseiten der L-Bank abrufen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Förderung sind:

  • Die Maßnahme
    • umfasst in der Regel mindestens 80 Zeitstunden und in Ausnahmefällen 54 Zeitstunden und
    • darf zehn Zeitstunden pro Woche mit höchstens drei Zeitstunden pro Tag nicht überschreiten.
  • Können Fördergruppen aufgrund der Besonderheiten in den Eingangsklassen 1 und 5 oder wegen neu hinzukommender Schülerinnen und Schüler nicht während der Regelantragsfrist (30. November) gebildet und beantragt werden, ist eine nachträgliche Gruppenbildung bis zum 1. Februar des Bewilligungszeitraums möglich. In diesem Fall sind Förderumfänge ab 27 Zeitstunden förderfähig.
  • Es dürfen nicht mehr als sieben Kinder die Gruppe besuchen.
  • Die Maßnahme muss
    • in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule beziehungsweise in deren Nähe stattfinden,
    • auf Deutsch durchgeführt werden und
    • auf den Bildungsplan und den speziellen Sprachförderbedarf der Schülerin beziehungsweise des Schülers abgestimmt sein. Eine entsprechende Bestätigung der Schule muss dem Antrag beigefügt werden.
  • Die Träger planen, organisieren und führen die Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit der Schule durch.

Zuständigkeit

die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)