Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft beantragen

Ablauf

Die Widerlegung der vermuteten Kampfhundeeigenschaft müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Legen Sie die Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung Ihrem Antrag bei.

Die zuständige Stelle teilt Ihnen anschließend mit, welche Unterlagen oder Nachweise zur Widerlegung der Kampfhundeeigenschaft sie zusätzlich benötigt.

 

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 19.11.2014 freigegeben.

Frist

je nach Gemeinde unterschiedlich

Gebühren

je nach Gemeinde unterschiedlich

Informationen

Hunde folgender Rassen gelten als besonders gefährlich und aggressiv:

  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • Pit Bull Terrier

Wenn Sie einen Hund einer dieser Rassen halten wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes.

Sie können sich von der Erlaubnispflicht befreien lassen.

Dazu müssen Sie als Halter oder Halterin eines solchen Hundes

  • die Vermutung der Kampfhundeeigenschaft widerlegen. Eine wichtige Entscheidungsgrundlage ist dabei eine Verhaltensprüfung.
  • und nachweisen, dass sich Ihr Hund nicht stärker aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren verhält als andere Hunde.

Es reicht nicht aus, wenn Ihr Hund die Verhaltensprüfung besteht, sich aber deutlich aggressiv verhält.

Unterlagen

  • Bescheinigung über die bestandene Verhaltensprüfung
  • Nachweis, dass Ihr Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen und Tieren aufweist
    Hinweis: Die zuständige Stelle entscheidet nach ihrem Ermessen darüber,
    • wie Sie das nachweisen müssen und
    • ob es von Ihnen nachgewiesen wurde.

Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Wenden Sie sich für Informationen an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Ihr Hund verhält sich nicht stärker aggressiv und gefährlich gegenüber Menschen und Tieren als andere Hunde.
  • Ihr Hunde besteht die Verhaltensprüfung für Kampfhunde.

 

Zuständigkeit

die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen