Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Werkrealschule/Hauptschule - Kind für Aufnahme anmelden

Ablauf

Sie müssen Ihr Kind bei der gewünschten Werkrealschule/Hauptschule anmelden.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 30.09.2014 freigegeben.

Frist

Anmeldetermine für das Schuljahr 2014/2015:

  • für Schülerinnen und Schüler nach der Grundschulempfehlung: 25. und 26. März 2015
  • für Schülerinnen und Schüler, die am besonderen Beratungsverfahren teilnehmen: 29. April 2015

Gebühren

keine

Informationen

Zu Beginn des zweiten Schulhalbjahrs der Klasse 4 sprechen die Lehrkräfte für jedes Kind eine Empfehlung aus. Darin legen die Lehrkräfte dar, welche weiterführende Schulart es nach der Grundschule besuchen sollte. Grundlage dieser Grundschulempfehlung ist eine pädagogische Gesamtwürdigung. Diese berücksichtigt

  • die bisherige Lern- und Leistungsentwicklung des Kindes,
  • sein Lern- und Arbeitsverhalten sowie
  • seine Lernpotenziale.

Die Grundschulempfehlung erhalten die Kinder gemeinsam mit der Halbjahresinformation der Klasse 4.

Welche weiterführende Schulart das Kind besuchen wird, entscheiden Sie als Eltern. Die Entscheidung ist für die Schulverwaltung rechtsverbindlich.

Unterlagen

  • Identitätsnachweis des Kindes (z.B. Personalausweis, Kinderreisepass, Geburtsurkunde)
  • Blatt 4 "Anmeldung bei der weiterführenden Schule" der Grundschulempfehlung

Hinweis: Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation der Klasse 4 müssen Sie nicht vorlegen.

Voraussetzungen

Ihr Kind erhält eine Empfehlung für die Werkrealschule/Hauptschule, wenn seine Leistungen erwarten lassen, dass es den Anforderungen der Werkrealschule/Hauptschule entsprechen wird.

Hinweis: Die Gemeinschaftsschule ist in dieser Empfehlung jeweils mit eingeschlossen.

Die Halbjahresinformation der Klasse 4 dient als Orientierungshilfe.

Zuständigkeit

die von Ihnen gewählte Werkrealschule/Hauptschule

Hinweis: Beachten Sie dabei eventuell vorhandene Schulbezirksregelungen.

Bezugsorttext

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