Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wohnungsbau - Förderung von Wohnungseigentümergemeinschaften beantragen

Ablauf

Als Verwalter oder Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft müssen Sie das „KfW-Darlehen der L-Bank für WEG“ mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich bei der L-Bank beantragen.

Bei der L-Bank erhalten Sie weitere Auskünfte und Beratung zu Ihrem konkreten Vorhaben unter der Telefonnummer 0721/150-1744.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 20.04.2012 freigegeben.

Frist

Die Förderung können Sie laufend beantragen.

Gebühren

Für die Beratung und Antragstellung fallen keine Kosten an.

Informationen

Achtung: Die Inhalte dieser Verfahrensbeschreibung sind veraltet. Eine Prüfung und Aktualisierung findet Ende Mai 2015 statt.

Wohnungseigentümergemeinschaften als solche können im Rahmen des Landeswohnraumförderungs-Programms 2015/2016 durch die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank) einen Zugang zu Finanzierungsangeboten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die energetische Sanierung sowie den barrierearmen oder barrierefreien Umbau ihres Gebäudebestandes erhalten.

Tipp: Nähere Informationen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016.

Unterlagen

Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie in der Verwaltungsvorschrift zum Landeswohnraumförderungsprogramm 2015/2016.

Voraussetzungen

Das Durchleitungsangebot der L-Bank für die so genannten Verbandsfinanzierungen

  • besteht landesweit und
  • ist allgemein zugänglich.

Das Eigenkapital beträgt 10 Prozent der Kosten der förderfähigen Maßnahme.

Zuständigkeit

die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank (L-Bank)