Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wasseranschluss anmelden

Ablauf

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück besitzen oder vermieten, müssen Sie einen Wasseranschluss bei der Gemeinde oder dem örtlich zuständigen Versorgungsunternehmen anmelden. Zuständig ist das örtliche Versorgungsunternehmen. Meistens ist das ein städtischer Tochterbetrieb oder die Gemeinde selbst.

Wenn Sie den Anschluss durch einen Installationsbetrieb einrichten lassen, stellt dieser in der Regel in Ihrem Auftrag den Antrag auf Wasserversorgung beim Versorgungsunternehmen.

Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. Dann wird in der Regel ein schriftlicher Versorgungsvertrag geschlossen.

Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

Wie Sie Ihr Haus an die örtliche Wasserversorgung anschließen lassen können, erfahren Sie auch im Kapitel "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat dessen ausführliche Fassung am 12.06.2014 freigegeben.

Gebühren

Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen. Es kann einen Pauschalbetrag festlegen.

Informationen

Für die Wasserversorgung Ihres Grundstückes ist das örtliche Versorgungsunternehmen zuständig. Meistens ist das ein städtischer Tochterbetrieb oder die Gemeinde.

Unterlagen

Keine Angaben möglich

Voraussetzungen

Wenn Sie ein Haus, eine Wohnung, ein Gebäude oder ein Grundstück besitzen oder vermieten, müssen Sie einen Wasseranschluss bei der zuständigen Behörde anmelden.

Installationsbetriebe stellen den Antrag auf Wasserversorgung in Ihrem Auftrag beim Versorgungsunternehmen, wenn Sie den Anschluss einrichten lassen.

Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich an das Versorgungsunternehmen wenden. Dann wird ein schriftlicher Versorgungsvertrag geschlossen. Sie können eine mündliche Vereinbarung zur Wasserversorgung treffen. Das Versorgungsunternehmen muss diese Vereinbarung dann schriftlich als Vertrag bestätigen.

Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Sie müssen auch Abwassergebühren bezahlen. Die abgerechnete Abwassermenge entspricht meist der Menge des verbrauchten Frischwassers.

Zuständigkeit

die Gemeinde beziehungsweise das örtliche Versorgungsunternehmen