Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen
Ablauf
Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung betreiben möchten.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.06.2012 freigegeben.
Gebühren
für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: zwischen 200 und 300 Euro
Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.
Text
Die Fachaufsicht überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.
Unterlagen
- Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
- Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (z.B. Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
- Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
- Informationen über
- Lehr- und Stundenpläne
- fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
- Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort
Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:
- Sie müssen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs- und Lehrkräfte verfügen.
- Ihre Räume müssen groß genug sein und mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein.
- Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie folgendes nachweisen:
- die Kooperation
- mit einem geeigneten Krankenhaus,
- einem ambulanten Pflegedienst oder
- einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
- die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
- Bei der Durchführung der Kurse müssen Sie die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.
Zuständigkeit
das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung betreiben möchten