Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Weiterbildungsstätten für Pflegeberufe - staatliche Anerkennung beantragen

Ablauf

Reichen Sie Ihren Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Regierungspräsidium ein. Zuständig ist das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung betreiben möchten.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 11.06.2012 freigegeben.

Gebühren

für die Bearbeitung des Antrags und den abschließenden Bescheid: zwischen 200 und 300 Euro

Hinweis: Die zuständige Stelle muss die Anerkennungsvoraussetzungen wegen der unterschiedlichen Weiterbildungsinhalte für jede Weiterbildung gesondert prüfen. Daher fallen die Kosten für jedes Weiterbildungsgebiet separat an.

Informationen

Weiterbildungseinrichtungen, die staatlich geregelte Weiterbildungen in folgenden Bereichen anbieten möchten, benötigen eine staatliche Anerkennung:

  • Krankenpflege
  • Kinderkrankenpflege
  • Altenpflege
  • Heilerziehungspflege
  • Entbindungspflege

Den angebotenen Weiterbildungen muss jeweils eine Verordnung des Landes Baden-Württemberg zugrunde liegen.

Ihre Weiterbildungsstätte muss vom Regierungspräsidium anerkannt sein. Nur dann dürfen Sie die Weiterbildung nach der jeweiligen Weiterbildungsverordnung

  • durchführen,
  • Prüfungen abhalten und
  • Zeugnisse ausstellen.

Text

Die Fachaufsicht überprüft Ihre Einrichtung regelmäßig.

Unterlagen

  • Berufsurkunden und Weiterbildungszeugnisse der Leitungs- und Lehrkräfte in Kopie
  • Informationen über die Räumlichkeiten, in denen Sie die Weiterbildungsstätte einrichten möchten (z.B. Mietvertrag oder andere Planungsunterlagen)
  • Kooperationsverträge mit Einrichtungen, in denen die praktischen Weiterbildungsanteile stattfinden
  • Informationen über
    • Lehr- und Stundenpläne
    • fachliche Zuordnung der Dozentinnen, Dozenten, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
    • Art und Durchführung der erforderlichen Leistungsnachweise
    • Form der Kommunikation mit den Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern vor Ort

Hinweis: Sie wollen mehrere Weiterbildungen nach den Weiterbildungsverordnungen des Landes anbieten? Dann müssen Sie die Unterlagen für jede Weiterbildung getrennt vorlegen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung sind:

  • Sie müssen über genügend fachlich qualifizierte Leitungs- und Lehrkräfte verfügen.
  • Ihre Räume müssen groß genug sein und mit den entsprechenden Lehr- und Lernmitteln ausgestattet sein.
  • Um berufspraktische Weiterbildungsanteile sicherzustellen, müssen Sie folgendes nachweisen:
    • die Kooperation
      • mit einem geeigneten Krankenhaus,
      • einem ambulanten Pflegedienst oder
      • einer Einrichtung der Alten- oder Behindertenhilfe und
    • die Qualifikation der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter vor Ort
  • Bei der Durchführung der Kurse müssen Sie die Bestimmungen der jeweiligen Weiterbildungsverordnung beachten.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium, in dessen örtlichen Zuständigkeitsbereich Sie Ihre Weiterbildungseinrichtung betreiben möchten