Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wehrbeschwerde vorbringen

Ablauf

Sie können die Beschwerde schriftlich oder mündlich vorbringen. Bei  einer mündlichen Beschwerde fertigt die zuständige Stelle eine Niederschrift an. Sie haben das Recht, eine Abschrift zu verlangen.

Über Ihre Beschwerde wird schriftlich entschieden. Den Bescheid erhalten Sie mit der Post. Bei positiver Entscheidung sorgt die zuständige Stelle für Abhilfe. Wenn Ihre Beschwerde zurückgewiesen wird, erhalten Sie mit dem Bescheid auch eine schriftliche Rechtsbehelfsbelehrung. Aus dieser geht hervor, wo und binnen welcher Frist Sie gegen den Bescheid Rechtsmittel einlegen können.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Wehrbereichsverwaltung Süd hat dessen ausführliche Fassung am 17.04.2012 freigegeben.

Frist

Sie müssen die Beschwerde innerhalb eines Monats ab Kenntnis des Beschwerdeanlasses einlegen. Sie dürfen Ihre Beschwerde frühestens nach Ablauf einer Nacht vorbringen.

Hinweis: Sind Sie an der Einhaltung der Frist gehindert? Dann läuft sie erst zwei Wochen, nachdem der Hinderungsgrund beseitigt wurde, ab. Hinderungsgründe können sein:

  • militärischer Dienst
  • Naturereignisse
  • andere unabwendbare Ereignisse

Gebühren

keine

Informationen

Sind Sie von Vorgesetzten oder Dienststellen der Bundeswehr Ihrer Meinung nach unrichtig behandelt worden? Dann haben Sie das Recht, Beschwerde einzulegen.

Achtung: Die Beschwerde in truppendienstlichen Angelegenheiten hat keine aufschiebende Wirkung. Auch wenn Sie Beschwerde gegen einen Befehl einlegen, müssen Sie diesen trotzdem ausführen.

Hinweis: Sie können Ihre Beschwerde jederzeit zurücknehmen.

Rechtsgrundlage

Wehrbeschwerdeordnung

Text

Bevor Sie Beschwerde einlegen, können Sie auch eine Vertrauensperson (z.B. einen anderen Soldaten oder eine andere Soldatin) als Vermittler oder Vermittlerin hinzuziehen. Diese darf an der Sache selbst nicht beteiligt sein.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

  • für das Einlegen der Beschwerde: Ihre nächsten Disziplinarvorgesetzten
    Soldaten und Soldatinnen, die stationär in einem Bundeswehrkrankenhaus behandelt werden, können auch beim Chefarzt beziehungsweise bei der Chefärztin Beschwerde einlegen. Soldaten und Soldatinnen, die sich in Vollzugseinrichtungen der Bundeswehr befinden, können Beschwerden bei den Vollzugsvorgesetzten vorbringen.
  • für die Entscheidung: die Disziplinarvorgesetzten, die den Gegenstand der Beschwerde beurteilen müssen
    Bei Beschwerden gegen Dienststellen der Bundeswehrverwaltung entscheidet die nächsthöhere Dienststelle.