Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wirtschaftsprüfer - Bestellung beantragen

Ablauf

Die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin müssen Sie bei der Landesgeschäftsstelle der Wirtschaftsprüferkammer beantragen. Das entsprechende Formular erhalten Sie entweder dort oder Sie können es von den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer herunterladen. Das Formular reichen Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der Landesgeschäftsstelle ein.

Steht der Bestellung nichts im Wege, erhalten Sie einen Termin zur Vereidigung. Nach der Vereidigung wird Ihnen eine Urkunde über die Zulassung ausgehändigt.

Hinweis: Sie werden als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin in das Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer eingetragen.

Als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin dürfen Sie nicht bei einer der folgenden Gesellschaften angestellt, sondern ausschließlich deren gesetzlicher Vertreter sein:

  • Buchprüfungsgesellschaften
  • Steuerberatungsgesellschaften
  • Rechtsanwaltsgesellschaften

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Wirtschaftsprüferkammer hat dessen ausführliche Fassung am 26.07.2012 freigegeben.

Frist

Antrag auf Bestellung: innerhalb fünf Jahren nach Bestehen des Wirtschaftsprüfer-Examens beziehungsweise der Eignungsprüfung

Achtung: Bei verspätetem Antrag kann eine erneute (Teil-)Prüfung angeordnet werden.

Gebühren

  • Verwaltungsgebühr für die Bestellung: 230 Euro
  • Jahresbeitrag der Wirtschaftsprüferkammer:  470 Euro

Informationen

Um Ihren Beruf als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin ausüben zu können, müssen Sie von der Wirtschaftsprüferkammer bestellt werden. Die Bestellung müssen Sie beantragen.

Damit werden Sie gleichzeitig Mitglied in der Wirtschaftsprüferkammer. Die Mitgliedschaft ist verpflichtend.

Hinweis: Wenn zwischen bestandenem Examen und gewünschter Berufsaufnahme mehr als fünf Jahre liegen, müssen Sie in manchen Fällen eine weitere Prüfung ablegen.

Unterlagen

  • ausgefülltes Antragsformular einschließlich der dazugehörigen Erklärung
  • Nachweis der bestandenen Prüfung zum Wirtschaftsprüfer oder zur Wirtschaftsprüferin
    • für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedsstaates, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz: Bestätigung des Bestehens der Eignungsprüfung
      Die Eignungsprüfung müssen Sie vor  der Prüfungskommission abgelegt haben.
    • Nachweis über die Berechtigung zur gesetzlichen Jahresabschlussprüfung
  • Erfassungsbogen für Ureintrag Berufsregister als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin
  • Wenn Sie selbständig sind, zusätzlich: Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung
  • Wenn Sie angestellt sind, zusätzlich: Bescheinigung des Arbeitgebers
  • Weitere Unterlagen können erforderlich sein, z.B.:
    • Nachweis akademischer Titel, Grade und Zusätze
    • erweiterte Liste der Sozien
    • Bescheinigung der Partnerschaft oder Eigenerklärung zu Vorbehaltsaufgaben als Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüferin

Hinweis: Zur Bestellungsveranstaltung müssen Sie einen Personalausweis oder ein anderes Identifikationspapier mitbringen.

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Bestehen der Prüfung als Wirtschaftsprüfer
  • Für Angehörige eines anderen EU-Mitgliedstaates, eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz:
    • Berechtigung zur gesetzlichen Jahresabschlussprüfung
    • Eignungsprüfung

Zuständigkeit

Wirtschaftsprüferkammer, Landesgeschäftsstelle Baden-Württemberg