Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Widerspruch gegen einen Mahnbescheid

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Justizministerium hat ihn am 25.01.2011 freigegeben.

Frist

Die Frist für das Einlegen des Widerspruchs beträgt zwei Wochen ab Zustellung des Mahnbescheids.

Hinweis: Wenn Sie dem Mahnbescheid verspätet widersprochen haben und auf der Grundlage dieses Mahnbescheids ein Vollstreckungsbescheid ergeht, wird Ihr Widerspruch gegen den Mahnbescheid als Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid gewertet.

Informationen

Wenn Sie der Ansicht sind, dass der Mahnbescheid, den Sie erhalten haben, unbegründet ist, können Sie ihm widersprechen.

Das Amtsgericht prüft bei einem Mahnbescheidsverfahren weder den Inhalt noch die Richtigkeit des Zahlungsanspruches. Deshalb sollten Sie prüfen, ob der Anspruch tatsächlich besteht.

Voraussetzungen

Der Widerspruch gegen den Mahnbescheid ist schriftlich beim zuständigen Gericht zu erheben. Verwenden Sie den Vordruck, der dem Mahnbescheid beigefügt ist.

Nachdem Sie Widerspruch eingelegt haben, wird das Verfahren auf Antrag einer Partei an das für den Rechtsstreit zuständige Gericht abgegeben und in ein reguläres ("streitiges") Verfahren übergeleitet, in dem die Berechtigung der Forderung überprüft wird.

Zuständigkeit

grundsätzlich das Amtsgericht, das den Mahnbescheid erlassen hat