Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen

Ablauf

Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

Änderung der Lebensumstände kann beispielsweise ein Arbeitsplatzwechsel sein.

Dazu liegt bei der Meldebehörde das Formular "Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung" aus. In manchen Gemeinden steht es im Internet zum Download zur Verfügung.

Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 11.04.2014 freigegeben.

Frist

Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb einer Woche melden.

Gebühren

keine

Informationen

Wenn Sie im Bundesgebiet mehrere Wohnungen haben, müssen Sie gegenüber der Meldebehörde erklären, welche dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung ist.

Hauptwohnung ist die vorwiegend benutzte Wohnung. Das ist die Wohnung, in der Sie sich im Verhältnis zu einer oder mehreren anderen Wohnungen am häufigsten aufhalten. Wenn Sie verheiratet sind und nicht dauernd getrennt von Ihrer Familie leben, ist dies die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie. Dasselbe gilt bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Nur am Ort der Hauptwohnung können Sie wählen gehen.

Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung. Sie können somit eine Hauptwohnung und mehrere Nebenwohnungen haben.

Wechseln Sie die Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.

Text

Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen.

Unterlagen

  • ausgefülltes Formular "Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung"
  • gegebenfalls Identitätsnachweis

Voraussetzungen

Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.

Zuständigkeit

die Meldebehörde

Meldebehörde ist

  • die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
  • die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.