Wohnsitz - Wechsel der Hauptwohnung mitteilen
Ablauf
 Ändern sich Ihre Lebensumstände und eine Ihrer Nebenwohnungen wird zu Ihrer Hauptwohnung, müssen Sie dies der zuständigen Meldebehörde mitteilen.
  Änderung der Lebensumstände kann beispielsweise ein Arbeitsplatzwechsel sein. 
 
 Dazu liegt bei der Meldebehörde das Formular "Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung" aus. In manchen Gemeinden steht es im Internet zum Download zur Verfügung.
  Hinweis: Auch bei jeder An- und Abmeldung müssen Sie angeben, welche Wohnungen Sie haben und welche davon Ihre Hauptwohnung ist. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihre Hauptwohnung wechseln oder nicht.
 Freigabevermerk
 Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat ihn am 11.04.2014 freigegeben.
 Frist
 Sie müssen den Wechsel der Hauptwohnung innerhalb einer Woche melden.
 Text
 Beachten Sie, dass beim Wechsel der Hauptwohnung auch die Adresse beziehungsweise der Wohnort in Ihren Dokumenten geändert werden muss. Wie Sie dabei vorgehen, erfahren Sie in der Lebenslage "Umzug" und den dazugehörigen Verfahrensbeschreibungen.
 Unterlagen
 -  ausgefülltes Formular "Mitteilung über den Wechsel der Hauptwohnung"
-  gegebenfalls Identitätsnachweis
Voraussetzungen
 Sie haben mehrere Wohnungen im Bundesgebiet.
 Zuständigkeit
 die Meldebehörde
  Meldebehörde ist
  -  die Gemeinde-/Stadtverwaltung Ihres Wohnortes beziehungsweise
-  die Verwaltungsgemeinschaft oder die Gemeinde, die die Aufgaben der Meldebehörde für die Wohnortgemeinde erfüllt.