Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen

Ablauf

Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können (z. B. wegen einer Behinderung), können sich von einer anderen Person helfen lassen.

Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung – je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.

Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie unverzüglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie unverzüglich benachrichtigt.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 18.06.2012 freigegeben.

Frist

Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.

Gebühren

keine

Informationen

Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden jedoch von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.



Unterlagen

  • in den meisten Fällen: keine (da Sie in die gleiche Gemeinde zurückkehren)
  • Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen, z.B. Nachweise über
    • den Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus der Gemeinde sowie
    • Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt

Voraussetzungen

Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie

  • noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben und
  • Ihr Wahlrecht verloren hatten, weil Sie
    • aus der Gemeinde weggezogen sind oder
    • Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und
  • innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.

Zuständigkeit

die Stadt oder die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben