Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
Ablauf
Sie müssen die Eintragung mit einem Formular mit eidesstattlicher Versicherung beantragen. Den Antrag müssen Sie persönlich unterschreiben.
Vordrucke und Merkblätter für die Antragstellung können Sie
Hinweis: Personen, die den Antrag nicht selbst ausfüllen können, können sich von einer anderen Person helfen lassen. Dies kann beispielsweise notwendig sein, wenn die Antragstellerin oder der Antragsteller nicht lesen kann oder körperlich beeinträchtigt ist. Die helfende Person muss dann auch den Antrag und die Versicherung an Eides statt unterschreiben.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.09.2013 freigegeben.
Frist
Sie müssen den Antrag spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die
- am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind,
- nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewönlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind und
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zuständigkeit
die Gemeinde, in der Sie vor Ihrem Fortzug aus Deutschland zuletzt gemeldet waren