Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Verleih von Gewichten beantragen

Ablauf

Sie müssen den Antrag auf Verleih von Gewichten formlos an das Eichamt richten, bei dem Sie Gewichte ausleihen wollen. Stellen Sie den Antrag möglichst frühzeitig. So stellen Sie sicher, dass Ihnen zum entsprechenden Zeitpunkt ausreichend Gewichte zur Verfügung stehen.

Hinweis: Unter gewissen Umständen kann es effizienter sein, ausgeliehene Gewichte dem nächsten Nutzer direkt zu übergeben. Dadurch können Sie Zeit und Fahrstrecke einsparen, weil Sie die Gewichte nicht ins Eichamt zurückbringen müssen. Das Eichamt ist bei der Organisation des Verleihs behilflich.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanz- und Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 21.01.2013 freigegeben.

Frist

Antrag auf Verleih von Gewichten: zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Gebühren

  • pro Ausleihvorgang: ab 50 Euro
  • für Gewichte der Genauigkeitsklasse M1 zusätzlich pro Arbeitstag: 35 Euro pro Tonne

Informationen

Die Eichämter halten an verschiedenen Orten Gewichte bereit, die Sie für unterschiedliche Zwecke ausleihen können. Gewichte und Gewichtssätze werden in den Größen 10 kg, 20 kg, 50 kg und 500 kg bereitgehalten.

Wenn Sie Gewichte ausleihen wollen, müssen Sie einen formlosen Antrag stellen.

Hinweis: In besonderen Fällen kann die Eichbehörde Sie zum Transport oder zur Bereitstellung der notwendigen Prüfmittel verpflichten.

In der Hauptsache handelt es sich um Gewichte. Bei der Eichung von größeren Industrie- und Fahrzeugwaagen muss der Kunde die Bereitstellung und den Transport der Prüfgewichte und im Einzelfall die Bereitstellung eines Belastungsfahrzeugs organisieren.

Unterlagen

keine

Zuständigkeit

die zum Regierungspräsidium Tübingen zugehörenden Eichämter