Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen - Erlaubnis beantragen

Ablauf

Sie müssen die Erlaubnis schriftlich (möglich auch per Fax) bei der zuständigen Stelle beantragen. Je nach Angebot erhalten Sie dort ein Formular oder können es im Internet herunterladen. Zuständige Stelle ist entweder

  • die Stadtverwaltung oder das Landratsamt des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt,
  • bei Veranstaltungen, die andere Bundesländer führen: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt oder
  • bei Veranstaltung von anderen Bundesländern nach Baden-Württemberg: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird.

Die Straßenverkehrsbehörde erarbeitet die Genehmigungsvoraussetzungen gemeinsam mit

  • dem Veranstalter,
  • den anderen von der geplanten Veranstaltung betroffenen Stellen und
  • der Polizei.

Diese teilt sie – einschließlich der Auflagen und Bedingungen – dem Veranstalter in einem Bescheid mit.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur hat dessen ausführliche Fassung am 16.10.2012 freigegeben.

Gebühren

je nach Umfang der Veranstaltung zwischen 10 Euro und 2.301 Euro

Informationen

Veranstaltungen auf öffentlichen Straßen nehmen diese mehr als verkehrsüblich in Anspruch. Wer eine Veranstaltung auf einer öffentlichen Straße durchführen will, benötigt daher eine spezielle Erlaubnis.

Eine solche Erlaubnis benötigen Sie vor allem für folgende Veranstaltungen:

  • motorsportliche Veranstaltungen mit Krafträdern
  • Rennen mit Kraftfahrzeugen
  • Rallye-Sonderprüfungen
  • Oldtimer-Veranstaltungen
  • Radrennen
  • Triathlonveranstaltungen
  • Volksradfahren
  • Fußmärsche
  • Staffelläufe
  • Volkswandern
  • Umzüge
  • Straßenfeste
  • Traditionsveranstaltungen
  • Märkte

Sie möchten öffentliche Verkehrsflächen auf andere Art über das normale Maß hinaus nutzen? Das kann eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach dem Straßengesetz darstellen.

Tipp: Größere Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum müssen Sie sorgfältig planen und durchführen (z.B. im Hinblick auf Sicherheits- oder Umweltschutzmaßnahmen). Je nach Veranstaltungstyp unterscheiden sich die Anforderungen stark. Besprechen Sie die Einzelheiten daher jedenfalls mit der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.

Unterlagen

  • Nachweise über die Gewährleistung der notwendigen Voraussetzungen
  • Teilnehmerlisten (falls vorhanden)
  • Streckenpläne
  • Terminpläne

Voraussetzungen

Voraussetzungen sind:

  • Die Durchführung der Veranstaltung auf öffentlichen Straßen lässt sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren.
  • Die Strecken sind geeignet.
  • Sie haben ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen.
  • Ein Veranstalter organisiert und führt die Veranstaltung verantwortlich durch.
  • Es besteht ausreichender Versicherungsschutz.
  • Andere betroffene Behörden haben keine Bedenken.

Zuständigkeit

  • die Straßenverkehrsbehörde des Ortes, an dem die Veranstaltung beginnt: das ist die Stadtverwaltung oder das Landratsamt
  • wenn die Veranstaltung (z.B. ein Radrennen) auch in ein anderes Bundesland führt: das Regierungspräsidium, in dessen Bezirk die Veranstaltung beginnt
  • wenn die Veranstaltung von einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg führt: das Regierungspräsidium, dessen Bezirk zuerst befahren wird

Bezugsorttext

Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder Stadt an, in der die Veranstaltung beginnt.