Lebenslagen & Verfahren

Auf dieser Seite haben wir für Sie typische Situationen aufgelistet, in denen Sie - privat oder geschäftlich - Verwaltungsdienstleistungen in Anspruch nehmen können oder müssen. Klicken Sie einfach auf das Stichwort, das Ihre Situation am besten beschreibt. Sie erfahren dann zum Beispiel, an wen Sie sich wenden müssen, was wann zu tun ist, welche Rechte und Pflichten Sie haben, welche finanziellen Hilfen Ihnen zustehen und welche steuerlichen Auswirkungen es gibt.

Lebenslagen

Verfahren

Vorübergehende Berufserlaubnis als Tierarzt beantragen

Ablauf

Den Antrag auf vorübergehende Berufserlaubnis müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Stelle einreichen. Sie müssen ihn handschriftlich unterzeichnen oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen. Die dafür notwendigen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder Sie erhalten sie bei der zuständigen Stelle.

Die zuständige Stelle benachrichtigt Sie innerhalb von vier Wochen darüber, ob Ihr Antrag vollständig ist oder ob Sie weitere Unterlagen vorlegen müssen.

Über die vorübergehende Berufserlaubnis erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz hat dessen ausführliche Fassung am 25.07.2014 freigegeben.

Frist

Die vorübergehende Erlaubnis wird höchstens für vier Jahre erteilt.

Eine Verlängerung ist möglich. Das gilt, wenn Sie eine unmittelbar nach Erteilung der Erlaubnis begonnene Ausbildung zum Fachtierarzt innerhalb dieser vier Jahre unverschuldet nicht beenden konnten. Die Verlängerung ist für längstens drei Jahre möglich.

Über diese Zeiträume hinaus kann eine vorübergehende Erlaubnis nur erteilt werden, wenn

  • die tierärztliche Versorgung andernfalls nicht sichergestellt wäre und
  • Sie unanfechtbar als Asylberechtigter anerkannt sind.
  • Sie eine Niederlassungserlaubnis besitzen (nach § 23 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes).
  • Sie mit einem Deutschen oder einer Deutschen (im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes) verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft führen. Er oder sie muss sich gewöhnlich in Deutschland aufhalten.
  • Sie mit einem oder einer Staatsangehörigen aus einem EU-/EWR-Staat oder der Schweiz verheiratet sind, der oder die in Deutschland eine unselbständige oder selbständige Tätigkeit ausübt oder
  • Sie im Besitz einer Einbürgerungszusicherung sind, der Einbürgerung jedoch Hindernisse entgegenstehen, die Sie nicht selbst beseitigen können.

Gebühren

für die Ausstellung einer vorübergehenden Berufserlaubnis: EUR 125

Informationen

Als Tierärztin oder Tierarzt mit ausländischem Abschluss können Sie Ihren Beruf vorübergehend in Deutschland ausüben. Dazu müssen Sie eine Erlaubnis beantragen.

Die Erlaubnis wird mit folgenden Beschränkungen erteilt:

  • Sie kann jederzeit widerrufen werden.
  • Sie gilt nicht für hoheitliche Tätigkeiten (z.B. Schlachttier- und Fleischuntersuchung, amtstierärztliche Aufgaben).
  • Sie gilt nur für eine unselbständige Tätigkeit (z. B. als Assistenz in einer Tierarztpraxis, als Angestellte oder Angestellter in einem Institut).
  • Sie hängt von der gültigen Aufenthaltsgenehmigung ab.
  • Sie ist auf das jeweilige Arbeitsverhältnis beschränkt (bei einer Anstellung als Praxisassistent oder Praxisassistentin gilt die Erlaubnis nur für eine Tätigkeit in genannter Praxis).

Text

Eine Umschreibung der Erlaubnis ist möglich, wenn

  • Ihre Erlaubnis auf ein bestimmtes Arbeitsverhältnis beschränkt ist und
  • Sie die Arbeitsstelle wechseln wollen.

Eine gleichzeitige Verlängerung ist ebenfalls möglich. Sie müssen die Umschreibung oder Verlängerung rechtzeitig bei der zuständigen Stelle beantragen.

Unterlagen

Folgende Unterlagen müssen Sie im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift vorlegen:

  • Zeugnis über die abgeschlossene tierärztliche Prüfung oder Unterlagen über die abgeschlossene tierärztliche Ausbildung im Original
  • kurz gefasster Lebenslauf
  • Identifikationspapier oder ein sonst geeigneter Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Aufenthaltsgenehmigung beziehungsweise Registrierschein
  • Nachweis einer in Aussicht gestellten Beschäftigungsstelle als Tierarzt oder Tierärztin
  • eventuell sonstige Nachweise (z.B. Staatsangehörigkeitsnachweis des deutschen Ehemannes oder der deutschen Ehefrau)

Hinweis: Fremdsprachige Unterlagen müssen Sie in deutscher Übersetzung beifügen. Die Übersetzung muss durch einen amtlich vereidigten Urkundendolmetscher oder eine amtlich vereidigte Urkundendolmetscherin erfolgen. Diplome, Zeugnisse der tierärztlichen Ausbildung und Arbeitsnachweise müssen Sie in beglaubigter Übersetzung vorlegen.

Voraussetzungen

Die vorübergehende Berufserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie über einen Abschluss eines tiermedizinischen Studiums verfügen.

Zuständigkeit

das Regierungspräsidium Stuttgart