Versorgungswerk der Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte - Anmeldung vornehmen
Ablauf
Einen Anmeldebogen erhalten Sie bei der BWVA oder können ihn im Internet herunterladen. Senden Sie ihn ausgefüllt und unterschrieben per Post an die BWVA. Sie müssen für jede Tätigkeit, die Sie ausüben, einen eigenen Anmeldebogen ausfüllen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen der Mitgliedschaft, teilt Ihnen die BWVA Ihre Verwaltungsnummer mit. Diese sollten Sie bei jedem zukünftigen Kontakt mit der BWVA angeben.
Tipp: Sie können sich auf Antrag zugunsten der BWVA von der Versicherungspflicht bei der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das erforderliche Formular für den Befreiungsantrag erhalten Sie bei der BWVA oder im Internet. Schicken Sie es ebenfalls ausgefüllt und unterschrieben an die BWVA. Diese ergänzt Ihren Antrag und leitet ihn an die Deutsche Rentenversicherung Bund weiter.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das
Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.09.2012 freigegeben.
Frist
für die Anmeldung: sobald Sie die Voraussetzungen für die Mitgliedschaft erfüllen
Gebühren
- für die Anmeldung: keine
- für die Mitgliedschaft: Versorgungsabgaben in unterschiedlicher Höhe
Unterlagen
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie der Erlaubnisurkunde oder derdeutschen Approbationsurkunde
- wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind: Kopie des Arbeitsvertrags
- wenn Sie in keinem Angestelltenverhältnis tätig sind: Nachweis Ihres ärztlichen Tätigkeitsstatus (z.B. Ernennungsurkunde im Fall eines Beamtenverhältnisses)
- falls bereits vorhanden: Einkommensnachweise (z.B. Einkommensteuerbescheid bei selbständiger Tätigkeit, Entgeltbescheinigung bei nicht selbständiger Tätigkeit)
- wenn Sie die Herabsetzung auf die Mindestabgabe wegen erstmaliger Niederlassung beantragen: Nachweis der erstmaligen Niederlassung
Voraussetzungen
Zur Mitgliedschaft im Versorgungswerk sind verpflichtet:
- alle Mitglieder der Landesärzte-, Landeszahnärzte- und Landestierärztekammer, soweit sie nicht zu dem Zeitpunkt, in dem ihre Pflichtteilnahme beginnen würde,
- berufsunfähig sind,
- die Altersgrenze erreicht haben oder
- Beamte, Berufssoldaten oder Soldaten auf Zeit und solange für sie Versicherungsfreiheit in der Deutschen Rentenversicherung besteht.
Hinweis: Einzelheiten über die Anmeldung bei der Landesärzte- und Landeszahnärztekammer finden Sie im Kapitel "Berufliche Qualifikation und Berufspflichten" der Lebenslage Freiberufler.
Zuständigkeit
die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte